@kamannheim

Wo steht auf der Seite das Alkohol generrel ab 18 ist? Hab gerade auf der Seite von dir das gesehn und das ist glaube ich auch aktuell:

(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen 1. Branntwein, branntweinhaltige Getränke oder Lebensmittel, die Branntwein in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche, 2. andere alkoholische Getränke an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden.

...zur Antwort

Vielen Dank für eure schnellen und hilfreichen Antworten, ich hätte dann alles geklärt, Vielen Dank!

Gruß

MrBellic

...zur Antwort