§ Mietdauer

Das Mietsverhältnis wird auf bestimmte Zeit abgeschlossen.

Es beginnt am 01.08 2013 und Endet am 31.07.2016. NachAblauf der Mietzeit will der Vermieter das Haus wieder für sich selbst nutzen.

 

  • Unbefugte Untervermietung kann zur fristlosenKündigung führen.

 

 

§11 Kündigung.

 

1.Während der Laufzeit des Zeitmietvertrages sindordentliche Kündigungen des Vermieters oder des Mieters ausgeschlossen.

2. Fristlose Kündigungen der Vertragsparteien aus wichtigemGrund und außerordentliche Kündigungen des Mieters mit gesetzlicher Fristbleiben zulässig und richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

3. Will der Mieter im Übrigen das Mietverhältnis vor Ablaufder fest vereinbarten Mietszeit beenden ist das nur zulässig wenn er einengeeigneten Nachmieter stellt. Das Mietverhältnis zwischen Mieter und Vermieterendet zu dem Zeitpunkt zu dem der Nachmieter bereit ist in das Mietverhältniseinzutreten.

Was wäre ein außerordentlicher Kündigung? Jemand eine Idee???

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