Leider muss ich meinem Vorgänger widersprechen. Bei zweifelhaften Forderungen musst du den zweifelhaften Betrag berechnen. Beispiel: eine Forderung von EUR 2000 ist zu 40% einbringlich, dann musst du also EUR 1200 abschreiben = 60 %. Ist das deine einzige zweifelhafte Forderung, dann schaust du auf das Kto: 2080 Einzelwertberichtigung Fd. Inl.. Dieses Konto ist ein Berichtigungskonto eines aktiven Bestandskontos und daher immer im Haben positiv oder null. Steht derzeit auf dem Berichtigungskonto nichts, dann geht der Buchungssatz: 7805 Zuw. zu EWB Inland / 2080 EWB Inland EUR 1200,- sonst musst du die Differenz zwischen dem ausgewiesenen Betrages und dem auszuweisenden Betrag berechnen und dann entweder mit diesem Betrag zuweisen (s. o.) oder die EWB nach unten korrigieren = auflösen: 2080 / 4805 Aufl. zu EWB Inland ich hoffe, diese Antwort ist hilfreich
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