Entschuldigung, ich hatte vergessen, den Text einzugeben

Hintergrund: Ich wollte bei einer Polizeiwache eine Strafanzeige wegen Stalking machen. Es hieß, das bringt nichts, da Stalking erst nach 6 Monaten als solches bezeichnet wird. Ich könne es aber jetzt schon melden. Das tat ich und bekam jetzt ein Schreiben von der zuständigen Dienststelle, ich soll die Sache nochmal schildern und könne einen Strafantrag stellen. Weil Stalking nur nach Antrag verfolgt wird. Bringt das denn etwas, ohne Anzeige? Oder was ist der Unterschied, oder ist damit dasselbe gemeint oder habe ich gerade einen Knoten im Kopf?

Dass ich zusätzlich eine einstweilige Verfügung (auch ohne Anzeige) beantragen kann, weiß ich, aber ich möchte erstmal abwarten, ob dieser Strafantrag etwas bringt. Was ist das genau? Oder müsste ich abwarten bis 6 Monate um sind?