Hallo und danke für die Antwort Es handelt sich allerdings um einen befristeten Mietvertrag über das OG, der schon vor einigen Jahren ausgelaufen ist, nicht schriftlich weiterverlängert wurde, aber halt eben geduldet wurde. Fällt das nun unter Gewohnheitsrecht? Die obere Wohnung wurde also nicht illegal mitbenutzt :-)

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Danke an alle, die Verständnis für meine Problematik hatten und ernsthaft geantwortet haben, anstatt zu kritisieren :-)

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Hallo zusammen,

hat sich erstmal erledigt, eine halbe Stunde nachdem ich das gefragt hatte, ist mein Zukünftiger vom Gerüst gestürzt und befindet sich nun auf Intensivstation - wir werden wohl alles absagen müssen, da es wohl sehr ernst ist (Lunge und Wirbelsäule stark beschädigt). Trotzdem danke für die Antworten

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