Vielen Dank für Eure Antworten. Für das Inzahlung gegebene Fahrzteug gibt es keinen separaten Kaufvertrag. Der Händler hat die Inzahlungnahme (nur als Geldwert, nicht einmal die Inzahlungnahme für das Auto) im Kaufvertrag für das neue Fahrzeug vermerkt - " .... .... EURO wurden am .... angezahlt, der Restbetrag wird bis .... bezahlt". Das Fahrzeug bleibt .... usw.

Das ist alles, mehr ist bezüglich der Inzahlungnahme nicht im Kaufvertrag vermerkt.

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Auch ich bin dieser kriminellen Bade auf den"Leim" gegangen. Ich besitze ein kleines Kosmetikstudio, das ich nebenberuflich betreibe. Kann man gegen diese Betrüger nicht als Gruppe vorgehen?

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Auch ich bin dieser kriminellen Bande auf den"Leim" gegangen. Ich besitze ein kleines Kosmetikstudio, das ich nebenberuflich betreibe. Kann man gegen diese Betrüger nicht als Gruppe vorgehen? Gab es schon einen Erfolg in der Auseinandersetzung mit denen?

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