Vielen Dank für Eure Antworten. Für das Inzahlung gegebene Fahrzteug gibt es keinen separaten Kaufvertrag. Der Händler hat die Inzahlungnahme (nur als Geldwert, nicht einmal die Inzahlungnahme für das Auto) im Kaufvertrag für das neue Fahrzeug vermerkt - " .... .... EURO wurden am .... angezahlt, der Restbetrag wird bis .... bezahlt". Das Fahrzeug bleibt .... usw.
Das ist alles, mehr ist bezüglich der Inzahlungnahme nicht im Kaufvertrag vermerkt.