Guten Tag zusammen,
nach eingehender "Google-Benutzung" und immer noch nicht dem richtigen Auffinden einer Erklärung für mein Problem bin ich hier gelandet und hoffe, das mir hier geholfen werden kann. Ich sage in diesem Zusammenhang auch ein freundliches "Hallo" in die Runde.
Vorweg zu meinem Thema: Ich habe ab 07/2009 bis 12/2010 ein HomeOffice bei meinem AG gehabt. Das nächstgelegene Büro war 115 km weg. Bis zum Homeoffice habe ich immer folgenden geldwerten Vorteil bezahlt: PKW-Wert GWV = 369 €, PKW-KM GWV = 1118,07 €. Dazu kam noch ein PKW Eigenanteil in Höhe von 213,62 €. Die Kilometerentfernung habe ich dann immer bei der Einkommenssteuererklärung angegeben. Ab dem HomeOffice und ab 07/2009 habe ich nur noch den PKW-Wert GWV von 369€ auf meinem Lohnschein gehabt und der GWV für die Kilometer ist ja durch das HomeOffice hinfällig geworden.
Ich habe aber auf meinen ganzen Lohnscheinen für 2010 nun folgende Einträge: PKW-Wert GWV 369€, PKW-KM 663,57€ und zusätzlich nun noch PKW pau. AG gw.Vorteil in Höhe von 454,50€. Das ist wohl der werbungskostenabzug, den der freundliche Lohnsachbearbeiter schon für mich gemacht hat. Daraus folgt dann eine Summe von 5454€ auf meiner Lohnsteuerbescheinigung für 2010.
Das dumme daran ist nur, dass ich ja für das gesamte Jahr 2010 ein HomeOffice hatte und mir somit a) der GWV für die KM ins Büro zu "unrecht" auferlegt worden sind und ich nat. b) Werbungskosten in "Rechnung" gestellt habe, die ich gar nicht hatte.
Es wird mir keiner glauben; ich versichere aber, dass mir dies übers ganze Jahr nicht aufgefallen ist und ich erst bei der Einkommenssteuererklärung über diesen Fakt gestolpert bin. Was heisst gestolpert; sehr sehr böse gestürzt.
Was macht man in so einem Fall? Was gebe ich nun bei der Steuererklärung an. Im Prinzip habe ich ja Steuern gezahlt, für was, was nicht war und habe auf der anderen Seite Steuer-Erstattungen bekommen. Erschwerend kommt hinzu, dass ich zum 01.02.2011 den AG gewechselt habe.
Ich hoffe wirklich, dass mir jemand helfen kann. Ich bin mit meinen Nerven am Gullideckel.... Wies ist die Rechtslage?