Ich bin Angestellte in einem Steuerbüro.

Es kommt natürlich auf Deine Einkunfstarten an, aber wenn die Steuererklärung kompiziert ist, muss man dafür natürlich auch bezahlen.

Hast Du nur Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis sollte die Arbeitnehmerkammer eigentlich sehr kompetent sein.

Vielleicht gibts Du mir ein paar mehr Informationen zu Deiner "komplizierten" Steuererklärung, dann kann ich Dir eventuell weiterhelfen.

LG Moni60

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Pauschalversteuerte Arbeitgeberleistung Position 22

Guten Tag zusammen,

nach eingehender "Google-Benutzung" und immer noch nicht dem richtigen Auffinden einer Erklärung für mein Problem bin ich hier gelandet und hoffe, das mir hier geholfen werden kann. Ich sage in diesem Zusammenhang auch ein freundliches "Hallo" in die Runde.

Vorweg zu meinem Thema: Ich habe ab 07/2009 bis 12/2010 ein HomeOffice bei meinem AG gehabt. Das nächstgelegene Büro war 115 km weg. Bis zum Homeoffice habe ich immer folgenden geldwerten Vorteil bezahlt: PKW-Wert GWV = 369 €, PKW-KM GWV = 1118,07 €. Dazu kam noch ein PKW Eigenanteil in Höhe von 213,62 €. Die Kilometerentfernung habe ich dann immer bei der Einkommenssteuererklärung angegeben. Ab dem HomeOffice und ab 07/2009 habe ich nur noch den PKW-Wert GWV von 369€ auf meinem Lohnschein gehabt und der GWV für die Kilometer ist ja durch das HomeOffice hinfällig geworden.

Ich habe aber auf meinen ganzen Lohnscheinen für 2010 nun folgende Einträge: PKW-Wert GWV 369€, PKW-KM 663,57€ und zusätzlich nun noch PKW pau. AG gw.Vorteil in Höhe von 454,50€. Das ist wohl der werbungskostenabzug, den der freundliche Lohnsachbearbeiter schon für mich gemacht hat. Daraus folgt dann eine Summe von 5454€ auf meiner Lohnsteuerbescheinigung für 2010.

Das dumme daran ist nur, dass ich ja für das gesamte Jahr 2010 ein HomeOffice hatte und mir somit a) der GWV für die KM ins Büro zu "unrecht" auferlegt worden sind und ich nat. b) Werbungskosten in "Rechnung" gestellt habe, die ich gar nicht hatte.

Es wird mir keiner glauben; ich versichere aber, dass mir dies übers ganze Jahr nicht aufgefallen ist und ich erst bei der Einkommenssteuererklärung über diesen Fakt gestolpert bin. Was heisst gestolpert; sehr sehr böse gestürzt.

Was macht man in so einem Fall? Was gebe ich nun bei der Steuererklärung an. Im Prinzip habe ich ja Steuern gezahlt, für was, was nicht war und habe auf der anderen Seite Steuer-Erstattungen bekommen. Erschwerend kommt hinzu, dass ich zum 01.02.2011 den AG gewechselt habe.

Ich hoffe wirklich, dass mir jemand helfen kann. Ich bin mit meinen Nerven am Gullideckel.... Wies ist die Rechtslage?

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Hallo

ich würde Dir gerne helfen, aber ich bräuchte dafür weitere Informationen.

Du hast einen Firmen-Pkw, aber bist nur zu Hause tätig???

Ist ja eigentlich Blödsinn. Also wie oft fährst Du von zu Hause in das tatsächliche Büro (115 km entfernt)

Lg Moni60

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Es ist egal ob man Minderjährig oder Volljährig ist. Es geht nach dem Einkommen. Aber Du müsstest schon ein Ausbildungsgehalt von monatlich 1.000,00 € bekommen um im Jahr ca. 150,00 € Steuern zu zahlen.

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Das ist natürlich ein Problem.

Bei uns gibt es viele Outlettsstores. Da passt ein Gutschein immer. Ansonsten mögen Frauen auch einen Gutschein für "Sonnenstudio, Kosmetikartikel, Friseur oder Klamotten)

Etwas persönlicheres wäre natürlich ein Bild.

Das kommt ja immer auf den Menschen an.

Ich wünsche deiner Schwester alles liebe zum Geburtstag.

Grüße

Monika

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Die Zigarettenindustrie wäre sicherlich froh, wenn diese Zigarettenvariante weiter zu verkaufen wäre. Aber der Gesetzgeber (unsere Regierung) hat leider beschlossen, dass die Tabaksteuer auf Sticks erhöht wird. Deshalb gibt es die Sticks nicht mehr. Ich suche auch nach einer Alternative

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Da du gerade erst aus der Kirche ausgetreten bist, und das leider nicht sofort wirksam ist, wurde die Konfession noch auf der Lohnsteuerkarte eingetragen. Wenn weiter unten keine Änderung eingetragen ist, solltest Du zur Gemeinde gehen, deine Austrittsbescheinigung mitnehmen und den Kirchenaustritt nachtragen lassen. Sonst zahlst Du monatlich weiter Kirchensteuer und bekommst sie erst mit Abgabe der Einkommensteuererklärung wieder.

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Wenn du nur Arbeitnehmer bist und keine komplizierten Werbungskosten hast, wie z.B. täglich wechselnde Einsatzstellen (Bauarbeiter, Lkw-Fahrer etc.), Doppelte Haushaltsführung (eine Zweitwohnung am Arbeitsort) und auch keine komplizierten Zinseinkünfte hast (denn durch die Abgeltungssteuer ist leider nicht alles abgegolten), dann kann man die Steuererklärung über ELSTER (wie beauty01 schon mitgeteilt hat)auch selber machen. Das Programm führt einen durch das Formular. Ich persönlich würde sonst einen Steuerberater dem Lohnsteuerhilfeverein vorziehen, da ich dort schon schlechte Erfahrungen gemacht habe.

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Ein Antrag auf Steuerklassenwechsel kann nur einmal im Jahr gestellt werden. Wenn die Steuerklassen IV/IV bereits seit Anfang an eingetragen ist,kann ein Wechsel auf III/V vorgenommen werden. Bei einer Selbständigkeit Ihrer Ehefrau muss die Steuerklasse nicht geändert werden, da das Einkommen erst mit der Steuererklärung versteuert wird. Eine im Laufe des Jahres zu viel (aber auch zu wenig) gezahlte Steuer wird bei Abgabe der Steuererklärung (Pflicht bei Steuerklasse III/V)verrechnet. So dass man dann Geld wiederbekommt aber auch eventuell nachzahlen muss.

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Hallo! Nein man benötigt keine Tankbelege.

Wenn man höhrer Kosten als 4.500,00 € hat und diese geltend machen will, muss man die höheren Kosten durch Belege nachweisen.

Gruß Moni60

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