Unbefriedetes Grundstück / Hausfriedensbruch
Nachbar soll vom Grundstück gehalten werden, ist der mündliche Aufforderung mehrfach nicht nachgekommen, Polizei war aufgrund Gewalteinwirkung auch bereits im Spiel, jetzt erhält er ein Einschreiben mit selbigem Inhalt. Frage: Das Grundstück vor dem Haus (ist sozusagen ein kleiner gepflasterter Platz) ist links und rechts durch die Zäune der anderen Nachbarn klar begrenzt. Zur Straße hin ist eben nur die Straße (ca. 5 Meter Länge), kein Weg/Bürgersteig oder ähnliches dazwischen, der (weiße) Begrenzungsstreifen der Straße führt direkt am Grundstück vorbei, ansonsten sind Straße und Platz auch optisch (andersfarbige Steine auf dem Platz) klar voneinander getrennt. Muss man ein "Hinderniss" errichten (Zaun, Absperrband etc.) oder reicht die optische Trennung im Fall des Nachbarn (dass dies nicht auf fremde Personen zutrifft, ist mir schon klar ;-) )?
Und bevor hier Kommentare a la Versöhnung etc. kommen: Wir mieten dieses Objekt GsD nur noch bis ca. Ende des Jahres, Gespräche von unserer Seite wurden mit körperlicher Gewalt durch die andere Seite beantwortet, das solls geben. ;-)