Antwort
Ich bin mir nicht ganz sicher, aber ich glaube man muss einem die Zensurnote nicht nur sagen sonder man muss die Zensur auch zurückgeben (seitdem es war mündlich). Die Note muss aber so weit ich weiß vor den Zeugnissen bekannt gegeben werden. Da wenn es erst bei den Zeugnissen gesagt wird und man nicht zufrieden ist oder der Lehrer einen Fehler gemacht hätte kann man nichts mehr ändern. Die Begründung ich hatte keinen Lust ist meiner Meinung nicht okay