Antwort
Aber laut Mietrecht ist es doch erlaubt zu bohren?!
Auszug aus dem Deutschen Mietrecht
"Bohrungen auf dem Balkon sind nach einem Urteil des LG Nürnberg-Fürth (7 S 6265/89) genauso zulässig, wie Bohr- und Dübellöcher in der Wohnung selbst"
Also was nu?
Bin auch gerade am überlegen zwecks eines Sonnensegels.. ( 2 Haken in der Decke )