Hallo!

Im Rahmen der Führungsaufsicht werden Weisungen erteilt. Unter anderem legt die zuständige Strafvollstreckungskammer fest, wie oft Sie sich bei Ihrem Bewährungshelfer melden müssen, dessen Aufsicht Sie während Ihrer Führungsaufsichtszeit unterstellt werden. Die Zeitspanne zwischen den Meldungen kann von 2 x monatlich bis hin zu 1x im Quartal variieren.

Kommen Sie Ihrer Pflicht zur Kontakthaltung nicht nach, ist das ein Weisungsverstoß nach Paragraph 145 a StGB. Somit begehen Sie eine Straftat. Die Führungsaufsichtsstelle kann einen Strafantrag stellen. Dies kann mit Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren bestraft werden.

Ich empfehle Ihnen, mit dem zuständigen Richter in der Anhörung zur Anordnung der Führungsaufsicht, die vor Ihrer Entlassung von der Strafvollstreckungskammer durchgeführt werden muß, Ihre Pläne zu besprechen.

Wie viele und welche Weisungen Ihnen erteilt werden, hängt immer davon ab, was für Straftaten Sie begangen haben und für wie gefährlich Sie eingestuft werden (Legalprognose). Vielleicht besteht die Möglichkeit, vierteljährlich Kontakt zum Bewährungshelfer zu halten.

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Dieser Nutzername wird von mehreren Personen genutzt (Familie). Ich wußte nicht, dass dies nicht erlaubt ist. Ich bin ganz schön bestürzt über die üblen Antworten - ich dachte, dies wäre ein Hilfe- und kein Anmachforum! Über die sachdienlichen Antworten hat sich der Fragesteller aber trotzdem gefreut - danke dafür! Leider reicht das Geld nicht für einen Anwalt - soweit mir bekannt ist, kann man doch bei strafrechtlichen Sachen keinen Beratungsschein vom Gericht bekommen, oder?

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Hallo, Silke, ich bin kein Rechtsexperte oder so, aber war im Herbst in der gleichen Situation wie du. Auch bei mir hat sich 4 Jahre nach der Scheidung meine damalige Anwältin gemeldet und mir auch gleich Unterlagen zum Ausfüllen mitgeschickt. Ich habe dann dort angerufen und sie gefragt, ob ich mich vertreten lassen muß. Sie hat mir erklärt, der Versorgungsausgleich sei bei der Scheidung als Verfahren abgetrennt worden und somit ein neues Verfahren. Beim Versorgungsausgleich an sich bestehe keinerlei Anwaltszwang. Ich habe die Angelegenheit dann selbst geregelt - ohne Anwalt. Ich an deiner Stelle würde dem frechen Kerl schreiben, dass es sich um ein neues, weil damals abgetrenntes Verfahren handelt, und du ihm hierzu die Mandatschaft entziehst. Wenn er dich dann nicht in Ruhe läßt oder gar noch eine Rechnung schickt, dann würde ich ihm schreiben, dass ich das unseriöse Methoden seien, die er praktiziert und du dich bei der Anwaltskammer über ihn beschwerden wirst. Viel Glück! Monique

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