Hallo ,leider ist bein friedhofgesetz nur der jenige Auftrags befugt ,der die grabkarte hat, und die Bestattung somit in Auftrag gab . Erkundige dich bein zuständigen Friedhof und Forstamt. Habe eigene Erfahrung deshalb gehabt . LG viel Erfolg. Brigitte Hölz.
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