Antwort
Erst einmal liegt die maximale Verdienstgrenze eines Minijobbers bei 450 Euro. Durch den Mindestlohn von 9,35 Euro entsteht somit eine feste Stundenzahl von 48,13 Stunden pro Monat. Wenn der Minijobber in Folge seiner Überstunden nun dauerhaft mehr als 450 Euro verdient, dann müssen Sozialabgaben gezahlt werden.