Bis vor ca. 2 Jahren hatte die Empfängerbank eine Überprüfungspflicht, ob Empfänger und die angegebene Kontonummer übereinstimmen. Wenn nicht, dann wurde das Geld zurück überweisen.
Dann kam, von vielen unbemerkt, eine Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die die Haftung für falsche Empfängerdaten auf den Auftraggeber verschoben hat.
Dies bedeutet in deinem Fall, dass die Überweisung trotz falschem Empfängernamen ankommen sollte.
Der Nachteil an der neuen Regelung ist allerdings, dass im umgekehrten Fall (Empfängername korrekt, Kontonummer aber falsch) derjenige die Gutschrift erhält, dessen Kontonummer- vielleicht auch nur zufällig- stimmt.
Als Auftraggeber einer solchen Überweisung musst du dich im schlimmsten Fall darum kümmern, dass du das Geld zurück bekommst. Zwar hätte der falsche Empfänger sich ungerechtfertigt bereichert und ist zur Rückzahlung verpflichtet, aber erst muss man mal an dessen Adressdaten kommen und dann im Extremfall gerichtlich gegen ihn vorgehen.