Hallo, ich habe eine Frage zur eidesstattlichen Versicherung. Um genau zu sein geht es dabei die Anteile in einer Wohnungsgenossenschaft. Mein Vater ist verstorben und ich habe mich um alles gekümmert, habe alles übernommen gezahlt und aufgelöst. Jetzt geht es um die Wohnung meines Vaters, diese habe ich natürlich gekündigt und beräumen lassen. Nun geht es um die Genossenschaftsanteile, die ausbezahlt werden sollen. Ich habe noch drei weitere Brüder, zu allem habe ich keinen Kontakt. Die Wohnungsgenossenschaft will jetzt einen Erbschein sehen und eine Ausschlagung des Erbes von meinen Brüdern. Da ich nicht mal weiß wo zwei meiner Brüder wohnen und ich diese auch nicht erreiche, hier meine Frage. Würde es ausreichen wenn ich eine Eidesstattliche Versicherung bei der Wohnungsgenossenschaft abgebe, dass ich die Auszahlung der Anteile bekomme? Muss ich wirklich den langen Weg über das Erbschaftsgericht gehen und den Erbschein beantragen, wo dann meine Brüder dieses ausschlagen müssten?
LG