Antwort
Bedenkt dabei, dass es strafbar ist, wenn man noch keine 14 Jahre alt ist. Da gilt es offiziell als Verbreitung von "Kinderpornografie" (§ 184c StGB). Ab 14 muss es nachweisbar einvernehmlich sein, sonst ist es auch strafbar. Die Frage ist, wie schon ein Anderer geschrieben hat, was damit noch passiert, vor allem, wenn man sich irgendwann nicht mehr ausstehen kann ;)