Nein, das gilt nicht für Österreich. Ab 3 Fünfer muss man die Klasse fix wiederholen.Bei 2 Fünfen Nachprüfungen. Wenn man beide nicht besteht, muss man auch wiederholen. Wenn man 1 Fach von beiden nicht besteht, dann wird in der Konferenz beschlossen, ob man einen Aufsteiger bekommt oder nicht.Bei einem Fünfer in der Jahreskonferenz: Beschluss Aufsteiger. Wenn man aber im Jahr zuvor im selben Fach bereits eine Fünf hatte, dann ist ebenso eine Nachprüfung zu machen und wenn man die nicht besteht, dann wiederholt man mit einem 5er die Klasse, obwohl die anderen Fächer positiv sind.

Das darf deine Klassenvorständin nicht entscheiden, wie es mit deinem Werdegang weitergeht, wenn Voraussetzungen zum Aufsteigen gegeben sind.

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Das hat nichts mit dem zu tun. Die Fehlstunden haben ab einer gewissen Anzahl nur Auswirkungen auf die Verhaltensnote, wenn sie zum Beispiel nicht rechtzeitig entschuldigt werden oder gar nicht. Das heißt die Verhaltensnote wird um einen Grad herabgestuft. z.B. von Sehr zufriedenstellend auf Zufriedenstellend. 

Zu der Notengebung: Wenn du im Schuljahr zuvor in einem Fach ein Nicht genügend hattest und den Aufsteiger bekommen hast, dann solltest du im darauffolgenden Schuljahr keines mehr im selben Fach bekommen, weil du den Aufsteiger nicht noch einmal bekommst. Das heißt, dass du die Nachprüfung im Herbst bestehen musst, sonst wiederholst du mit einem Fünfer das Schuljahr, obwohl die anderen Fächer positiv sind.

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Weil ich die Person sympathisch fand und bei den Vorschlägen erschienen ist. Außerdem habe ich dann herausgefunden, dass diese Person bei einer Firma für Eventfotos arbeitet und diese dann bei verschiedenen Events sieht.

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