Wir möchten unsere Geschäftsfelder erweitern und künftig Ware im Auftrag verkaufen.

Wir weisen bislang die Mehrwertsteuer ganz normal auf unseren Rechnungen aus.

Nun haben wir immer mehr Nachfrage nach "Können Sie das für uns verkaufen?". Sprich ein Kunde als Privatperson möchte Artikel X über eine Plattform verkauft haben. Diese Leistung bieten wir an.

In der Auktion erbringt das Produkt nun 100Euro, wovon z.B. 70Euro an den Kunden gehen. Er bekommt die 70Euro und quittiert uns den Auszahlungsbelege für unsere Kasse. Er bekommt eine Rechnung über 30Euro für unsere Leistungen.

Nun möchte der Käufer der Plattform eine Rechnung haben. Wird auf der Rechnung die volle Mehrwertsteuer ausgestellt macht dies keinen Sinn.

Oft haben wir bei anderen Anbietern Sätze wie "als Verkaufsagentur bieten wir Komissionsware an für welche auf der Rechnung keine Umsatzsteuer ausgewiesen wird (§25aUStG). In anderen Auktionen bietet dieser Anbieter Artikel in welchen er schreibt "für diesen Artikel erhalten Sie eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer"

Wir waren bislang der Meinung dies kann so nicht gemischt werden. Nach dem Prinzip ENTWEDER ODER...

Zum Abschluss also die Frage: Kann ein Unternehmer welcher auf seinen Rechnungen die MwSt. ausweist auch Rechnungen erstellen in welcher er keine ausweist? Also Rechnung Nr. 2001 mit MwSt., Rechnung 2002 ohne MwSt., Rechnung 2003 mit..... usw.?