"Deutsch" ist definitiv KEINE Staatsbürgerschaft! Vergleiche hierzu Europäisches Übereinkommen über die Staatsangehörigkeit Datum: 6. November 1997
Kapitel I: Allgemeines
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Für die Zwecke dieses Übereinkommens:
a. bedeutet "Staatsangehörigkeit" das rechtliche Band zwischen einer Person und einem Staat und weist nicht auf die Volkszugehörigkeit einer Person hin; Bayerisches Staatsministerium des Innern
Odeonsplatz 3
80539 München Nachweis (Staatsangehörigkeitsurkunden)
Die deutsche Staatsangehörigkeit kann durch eine Staatsangehörigkeitsurkunde (Staatsangehörigkeitsausweis) nachgewiesen werden. Sie wird auf Antrag von der Staatsangehörigkeitsbehörde ausgestellt. Der Bundespersonalausweis oder der deutsche Reisepass sind kein Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit. Sie begründen lediglich die Vermutung, dass der Ausweisinhaber die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. <a href="http://www.stmi.bayern.de/buerger/staat" target="_blank">http://www.stmi.bayern.de/buerger/staat</a>/…t/detail/05788/ MfG