"Deutsch" ist definitiv KEINE Staatsbürgerschaft! Vergleiche hierzu Europäisches Übereinkommen über die Staatsangehörigkeit Datum: 6. November 1997

Kapitel I: Allgemeines
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Für die Zwecke dieses Übereinkommens:
a. bedeutet "Staatsangehörigkeit" das rechtliche Band zwischen einer Person und einem Staat und weist nicht auf die Volkszugehörigkeit einer Person hin;        Bayerisches Staatsministerium des Innern
Odeonsplatz 3
80539 München   Nachweis (Staatsangehörigkeitsurkunden)

Die deutsche Staatsangehörigkeit kann durch eine Staatsangehörigkeitsurkunde (Staatsangehörigkeitsausweis) nachgewiesen werden. Sie wird auf Antrag von der Staatsangehörigkeitsbehörde ausgestellt. Der Bundespersonalausweis oder der deutsche Reisepass sind kein Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit. Sie begründen lediglich die Vermutung, dass der Ausweisinhaber die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.   <a href="http://www.stmi.bayern.de/buerger/staat" target="_blank">http://www.stmi.bayern.de/buerger/staat</a>/…t/detail/05788/  MfG
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Lasst doch bitte diese rechts - links - Disskusionen mal aussen vor.

Wer gegen die bestehende Ordnung seines Staates aktiv handelt oder dazu aufruft, begeht "Hochverrat". Das war seit je her so, ist so und wird auch so bleiben.

Auch in der BRD ist das nicht anders! Vergleiche Hochverrat (StGB §§ 81 - 83a) 

MfG

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