Ich danke euch für die schnellen antworten.... welcher Anwalt kommt denn jetzt in frage? Müsste dann doch vertragsrecht sein oder?  Sie will definitiv den Wagen zurück geben ist aber nicht damit einverstanden das er ihr 30 cent pro gefahrenen km abzieht, denn das ist ja nicht ihr verschulden das der Fehler nicht behoben werden kann. Wären  ja dann 3000 Euro weniger. 

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