Darf Vermieter nach über einem halben jahr eine alte Rechnung abrechnen?

Im September 2014 ging mein w-wasserabstellventil kaputt. Es kam nur noch kaltes Wasser. Stellte ich auf warm kam kein Wasser mehr. Mein Nachbar schaute kurz nach und meinte, dass ventil ist durch, es greift nicht mehr. Ich rief dann meinen Vermieter an, schilderte Problem und er meinte ich soll mich beim örtlichen sanitärdienst melden. Das tat ich. Der kam am nächsten tag. Meine Nachbarin ließ ihn in meine Wohnung. Am abend rief ich dort erneut an um zu fragen was kaputt War und was erneuert wurde. Er meinte in leihenbeschreibung, dass ein kunststoffteil gerissen war und dadurch a auf b nicht mehr greifen konnte. Jetzt kommt nach 9 Monaten eine Rechnung von meinem Vermieter bezüglich der Reparatur. Jetzt mein Problem, im Mietvertrag steht das ich eine Selbstbeteiligung von 125€ habe bei bagatellschäden. In diesem Punkt des mietvertrages steht auch, daß diese Schäden nur das beheben kleiner Schäden an den Installationsgegenständen für Elektrizität, Wasser und Gas, den Holz, den Heiz- und Kocheinrichtungen, den Fenstern- und Türverschlüssen sowie den Verschlussvorrichtungen von Fensterläden beinhaltet. Im Netz habe ich mich belesen können, dass bgh entschieden hat, dass es sich um Gegenstände des täglichen Lebens Handelt also Gegenstände die man täglich benutzt. Diesen drehknauf für ww habe ich noch nie beachtet und auch nie einen Grund gesehen da dran zu drehen. Die Rechnung will er jetzt aber trotzdem über mich zurück.
Was sagt ihr ist die Forderung berechtigt? Zählt dieses ventil als Installationsgegenstand???? Darf der mir einfach mal nach 9 Monaten plötzlich mir der Rechnung kommen? Finde das sehr makaber.

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Was ich bisher gelesen habe, der Vermieter muss im Mietvertrag darauf hinweisen das er als Vermieter die Firma anrufen und beauftragen muss, steht das da nicht mit drin, muss ich gar nicht zahlen?

Wer weiß mehr, beziehungsweise stimmt das? Ich suche schon nach urteile

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