Kann man von Internetseiten, auf denen echte Tötungs- und Enthauptungsvideos zu sehen sind, ableiten, dass der Besitz solcher Videos legal ist?
Hatte hier gelesen, dass der Besitz und die Verbreitung solcher Videos nach Paragraph 131 eigentlich illegal sei https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__131.html . Seiten wie liveleak, die allerlei Enthauptungsvideos und andere echte Morde zeigen, sind problemlos erreichbar. Ich bin mir ziemlich sicher, dass die Seite dicht wäre, wenn Leute Kinderpornografie darauf hochladen würden. Ist meine Schlussfolgerung richtig, dass das Besitzen und Verbreiten solcher Grausamkeiten legal ist oder übersehe ich etwas?