so einen ton verbiete ich mir, dumm ist wer dummes tut nicht wahr? hoffe du kannst lesen, also pass gut auf:

das ganze ist teilschuld 50:50

wie die meisten vermutet haben darf man wegen einem huhn nicht bremsen und ich hätte nicht erlaubte 50 fahren sollen sondern eta 20, fällt unter die rubrik "nicht angepasste geschwindigkeit"

ich frag mich natürlich jetzt was passiert wenn die meisten leute sich nicht mehr bremsen trauen, könnte ja ein huhn sein - nächstesmal ist ein kind tot

man könnte auch ein kleines warnschild hinsetzen "vorsicht freilaufende kleintiere" oder sowas. es gibt ja auch schilder wie "vorsicht kinder!" "seniorenheim!" etc

aber egal, hoffe mein beispiel hilft dem ein oder anderen von euch

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es scheint immer noch nicht gelesen worden zu sein dass ich das auto vor mir nicht berührt habe... ich bin niemandem "hinten reingekracht" oder "voll drauf"

der schaden enstand durch die kollision mit dem bordstein. der abstand hätte gereicht wenn die kurve nicht dagewesen wäre, es war wie gesagt eine "leichte" kurve, ohne dass ein reinlegen nötig gewesen wäre, aber ich konnte während dem bremsmanöver die richtung nicht mehr beeinflussen und fuhr dementsprechend auf den randstein auf

ich habe keine ahnung wie diese details alle einfließen, aber deswegen stelle ich die frage

danke für die hilfreichen antworten!

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sind ja sehr unterschiedliche meinungen... ist das ermessensache der versicherung oder gibts für solche fälle eine klare regelung?

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