wenn die ex auf party geht und das kind alleine sein sollte, dann ruft die polizei. die macht euch die tür auf, holt das kind raus und macht gleichzeitig auch einen anruf beim jugendamt... wenn die polizei mit dem jugendamt spricht dann braucht ihr keine beweise mehr! genauso siehts aus, wenn die ex dick fete feiert und das kind ist weiter hinten im zimmer. ruft die polizei und dein kumpel soll denen sagen was sache ist. das er sich als vater halt sorgen um seine tochter macht! damit habt ihr gute chancen! viel glück! lg missy
er beantragte das geld weil den kindern unterhalt zusteht und sie ja wohl von irgendwas leben müssen. der staat springt in dem moment für deine pflicht ein. das hast du selbstverständlich zurück zu zahlen. deine pflichten werden sich nicht ändern. du bist den kindern unterhaltspflichtig ob du heiratest oder was auch immer, ist total banane.
NEIN!
er hat ein umgangsrecht... dieses kann auch nicht einfach verjähren oder so´n quatsch... wenn er jetzt kein interesse zeigt bedeutet das nicht, das dieses desinteresse ewig besteht... und wenn ihm erst in 2 jahren klar wird das er ein kind hat worauf er ein recht hat und was ein recht auf ihn hat dann lässt du es entweder freiwillig zu das kind und vater sich sehen dürfen und kennenlernen oder er klagt sich sein recht ein... er würde zu diesem zeitpunkt und auch später vielleicht einige begleitete umgangstreffen "angeboten" bekommen muss darauf aber nicht eingehen. geht er darauf ein haben vater und kind in dieser zeit die möglichkeit sich vertraut zu machen und kennenzulernen. das wird einige male geschehen und nicht für die ewigkeit sein (es sei denn der vater stellt eine gefahr fürs kind dar und dieses ist/wird bewiesen), danach haben vater und kind auf alle fälle das recht sich allein zu beschäftigen und die zeit miteinander zu verbringen... da du anscheinend mit dem vater ein problem hast, warum sei jetzt dahingestellt, wäre es mit sicherheit auch sinnvoller wenn die begleitperson für die umgangstreffen eine neutrale person ist und nicht du. auch wenn du es vielleicht gerne wärst, auch darauf muss der vater nicht eingehen. wenn er nicht möchte das du ihm während des umgangs im nacken sitzt dann wird eine andere person dafür gefunden!!! >wenn es dazu kommt das der vater auf sein recht besteht!
du bekommst nicht einfach das sorgerecht zurück!!! nenn GRÜNDE warum du wieder das alleine sorgerecht bekommen solltest... so einfach wird das nicht entschieden geschweige denn dem vater "wieder weggenommen"... und du hast das sowieso nicht zu entscheiden mit irgendwelchen schreiben o.ä.... sowas entscheidet ein familiengericht und niemand anderes... da in deiner geschichte soweit anscheinend keine gründe vorhanden sind und nichts gegen den vater spricht bleibt das sorgerecht bei beiden elternteilen!!!
die frage ist mal eher ob es nicht "etwas" sinnfrei ist, dem vater das kind aufzuzwingen??? meinst da hat irgendeiner was von?
wenn die kindsmutter sich weiter so quer stellt dann wieder ab vors gericht... behindert sie den umgang weiterhin ist es nur eine frage der zeit bis man sie als erziehungsunfähig einstuft... da ist das sorgerecht schneller weg als "mutter" gucken kann... der ex von meinem mann wurde genau deswegen (wegen umgangsverweigerung trotz gerichtsbeschluss) das sorgerecht entzogen und das kind lebt jetzt bei uns...! lass dir nicht auf der nase rumtanzen!!! lg missy
der kindsvater hat absolut recht. es geht dich nichts an!!! und er kann frauen mit zu sich nach hause nehmen wie und wann er das möchte... wie hier schon geschrieben wurde, das kind wird nicht verdurstet sein und eine aufsichtspflichtverletzung kannst DU ihm mit sicherheit nicht anhängen... wie auch schon geschrieben wurde, wie wäre es gewesen würdest du die ach so böse sein die mit einem mann schläft? oder machst sowas nicht wenn das kind im haus ist? dann wäre es was anderes oder was? würdest du dir dann auch so einen kram anzetteln? lass den vater in ruhe. dein kind hat mit sicherheit keinen psychischen schaden davon erlitten oder willst das jetzt auch noch behaupten???
in was für einem durchschnitt ist es denn dein einkommen? auf alle fälle hast du schonmal einen eigenbehalt von 900€. wie du davon deinen alltag bewältigst ist den anderen die sowas festlegen wurscht... dumm aber es ist so. alles was über 900€ liegt nehmen sie dir weg. hoffentlich hast du kein einkommen von zb 2000€ :), sonst müsstest an deine ex auch noch geld abdrücken!!! vielleicht solltest aber wirklich erstmal klären lassen ob das kind überhaupt von dir ist bevor du was bezahlst... nicht das du (wie zu viele männer) benutzt wirst!!! und wie schon geantwortet wurde, wenn dein einkommen nicht ausreicht, dann springt das jugendamt ein. deine ex soll dann unterhaltsvorschuss beantragen, aber ich schätze das brauchst deiner ex nicht sagen, das wird dann nämlich das erste sein was se machen wird! ich wünsche dir viel glück!!! lass dich nicht klein/unterkriegen!!! lg missy
das scheidungskinder immer und stets leiden ist humbug und nicht zu verallgemeinern... schaffen es eltern mal ihren verstand einzuschalten und zum wohle des kindes zu handeln, kann man für ein kind trotz trennung ein super elternpaar sein... das kind muss es nicht mitbekommen wie die eltern sich streiten o.ä.... wenn man alt und reif genug ist, weiß man dieses auch zu verhindern!!!
warum sollte er das nicht tun können? weil du ein kind hast??? ich würde dir mit mietschulden auch nicht mit betteln und heulen irgendeine wohnung vermieten!
zunächst einmal kann ich den kindesvater sehr gut verstehen... dein partner ist nich der vater des kindes und wird es auch niemals sein... du hast dafür zu sorgen die klarheit zu schaffen und dem kind zu erklären wer papa ist und wer nicht! das kind ist mit 2 jahren mit sicherheit nicht zu klein um bei seinem VATER zu übernachten! das deine kinderärztin noch zusätzlich so einen müll erzählt... dafür sollte man diese auch gleich mal bestrafen, ganz einfach weil sie dich mit schwachsinnigen gedanken unterstützt! sowas gehört verboten und bestraft!!!!! ob du auf deinen mann sonst wie stolz bist interssiert niemanden! dein sohn hat einen vater und das ist dein ex womit du dich abzufinden hast! vielleicht liegt es auch nicht unbedingt am kindsßesvater dass das kind stets so zerstreut nach hause kommt. weiß er denn überhaupt wen er am wochenende besucht???schließlich wird ihm ein fremder mann als "papa" aufgequatscht... ein kind in dem alter schon so zu belügen ist echt der hammer und wäre mir als mutter schon ganz schön krass peinlich! denk mal drüber nach wie es wäre wenn das kind ein fremdes weib "mama" nennen würde... wäre das auch soooo "normal" oder was??? tzzzz...
ich denke du wusstest wieviel kindergeld dir eigentlich zusteht, richtig? hast du dich nicht gewundert? wenn man geld ausgibt was einem nicht zusteht, dann muss man dieses eben zurückzahlen! das ist schon vollkommen richtig so... ich hatte ebenfalls mal das problem, das mir für meinen sohn zu viel kindergeld überwiesen wurde. ich habe mich drum gekümmert und angerufen, gefragt ob es seine richtigkeit hat... es war ein bearbeitungsfehler, der mal passieren kann. ich habe das zu viel gezahlte geld dann wieder zurück überwiesen und gut war die sache... einfach ausgeben is eben nicht!!!!
ja doch, klar können kinder einen elternteil vermissen bzw sich danach sehnen obwohl sie diesen nicht kennen... deine tochter sieht sicher auch andere kinder mit ihre vätern... man sollte die kids nicht unterschätzen auch wenn sie noch klein sind... wenn du es wirklich möchtest, dann fange an den kontakt zu deiner tochter zu suchen... ein stück weit kann ich dich verstehen, das du damals alles hast auf sich beruhen lassen... nur wenn deine ex schon damals euer kind benutzt hat, dann hoffen wir mal, das sie nicht abdreht, weil du dir bereits ein neues leben aufgebaut hast mit neuer partnerin etc... versuche den kontakt zu deiner tochter aufrecht zu erhalten, auch wenn die treffen zb nur alle zwei wochenenden stattfinden würden... anfangs wäre vielleicht ein betreuter umgang ganz gut, wenns mit der kindsmutter nicht geht, dann zb mit einem betreuer vom jugendamt... und eines ist ganz wichtig, schließe deine partenrin (deine familie) nicht aus... die ersten 2 - 3 treffen kannst/solltest du mit deiner tochter vielleicht allein verbringen aber wie gesagt, auf dauer deine partnerin nicht mit einzubeziehen ist auch nicht richtig! wünsche dir, deiner tochter und deiner familie alles gute!!! lg
da der leibliche vater einer adoption zustimmen muss wird dieser von allein zeigen ob er umgang bzw rechte an seinem kind möchte... denn wer der VATER der adoption zustimmt, verliert er seine rechte aber auch seine pflichten, sprich zb er muss KEINEN unterhalt mehr zahlen... sollte der VATER der adoption nicht zustimmen hat er weiterhin das recht SEIN kind zu sehen, ob du verheiratet bist oder nicht...
NEIN!!! das wäre ja wohl noch schöner... 18 jahre lang geld bekommen für nichts...
wieso wird und sollte dann mal wieder das wohl EURES kindes nicht berücksichtigt werden? musste der vater es schon übers gericht einklagen das er sein kind überhaupt sieht? warum schimpft die partnerin des vaters? wie alt ist das kind?
wenn es wirklich so sein sollte, mit der drogen und alkoholsucht, dann ist es in ordnung und notwendig den kontakt nicht zuzulassen... sollte dem mann aber eines tages ein licht aufgehen und er ändert seine einstellung zu allem hast du es zuzulassen dass das kind seinen vater kennenlernt, ebenso andersrum... hatte ja deinen beitrag schon gelesen, das du auch, wenn er sich bessern sollte usw den kontakt strikt unterbinden willst. das könnte dir später ein fettes problem bereiten wenn der vater dann auf sein umgangsrecht besteht und es einklagen muss/wird. da du dich ja aber komplett dagegen stellst, wirst du dann (wenn es dazu kommen sollte) ja merken was passiert. auf alle fälle wird ersteinmal begleiteter umgang stattfinden! der rest wird dann entschieden. naja, ich denk mir hier meine weiteren gedanken... du scheinst ja der meinung zu sein, das deine tochter es dir später danken wird... wenn du dich mal nicht täuscht!!!
was heißt denn "schließlich hat er nur das umgangsrecht"...? da du für die entfernung zwischen vater und kind sorgst, kann der vater es in die wege leiten das du dann aber für die umgangskosten die enstehen wie zb dann fahrtgeld usw mit aufkommst! aber das ist dann ja auch völlig gerechtfertigt!!! zieh ruhig um!
nur weil du mit deinem anwalt möchtest und von mir aus auch das jugendamt, das er seine neue da raus hält, heißt das noch lange nicht, das er das so machen muss geschweige denn darauf eingehen muss! solange nichts in deiner wohnung statt findet kann sie sich bewegen wie, wo und wann sie will!!!!