Harz 4 Unterhaltszahlungen

Hallo zusammen,

ich versuchs mal: erst mal ein paar grundinfo´s: mein freund ist 26 jahre alt und hat einen fast 8- jährigen sohn. seit letztem jahr märz hat er aufgrund von arbeitslosigkeit keinen unterhalt zahlen können. ich selbst bin seit februar 2011 mit ihm zusammen und seit anfang september wohnt er bei mir. jetzt ist folgendes passiert: Diesen mittwoch hat nachtmittags ein mann bei uns geklingelt. er war vom amtsgericht, der gerichtsvollzieher. er hat meinem freund ein schreiben von der kreisverwaltung zugestellt, dessen erhalt auch mit unterschrift direkt bestätigen musste. in dem schreien lautet es: "in der zwangsvollstreckungssache" "in der unterhaltsvorschussangelegenheit des landes RLP, vertreten durch das kreisjugendamt XXX, für das Kind Max mustermann, geb. am xx.xx.xxx, usw.... auf jeden fall will das kreisjugendamt aktuell den unterhaltsvorschuss über ca. 3.500 Euro zurück. würde mein freund machen, aber er ist immernoch arbeitslos und bezieht Harz4 = 360 euro. nicht mehr und nicht weniger. welche rechte hat, welche pflichtem??? können die da so vorgehen , obwohl er harz 4 bezieht? ich dachte immer, das der unterhalt nur zurück gefordert werden kann ,sobald er wieder arbeit hat. er liebt seinen sohn und würde das auch machen, wenn er könnte. der gerichtsvollzieher meinte dann auch so, dass er sich jetzt mal die wohnung anschaut, wobei ich direkt reagierte und sagte: "moment mal, mein freund ist anfang sep, bei mir eingezogen und alles was sie hier sehen, ist mir!" es ist auch so. mein freund hat zuvor ein jahr lang in einer art wg gewohnt. hatte keinen eigenen möbel und hat lediglich seinen pc und seine klamotten mit zu mir gebracht. darauf hin hat der geruchtsvollzieher "nett und verständnissvoll" reagiert und das inspizieren der wohnung sein gelassen. aallssooo um nochmal auf den punkt zu kommen: können die an sein geld? wenn er anbietet selbst von seinem harz 4 eine rate von monatlich 50 Euro zu bezhalen, müssen die sich darauf einlassen oder kann die kreisverwaltung auf einen höheren satz bestehen? ist er gewzungen eine eidesstaatliche versicherung abzulegen oder kann er widersprechen und darauf "hinweisen", dass er schließlich nur harz4 beizeht und bezahlt, sobald er wieder arbeit hat?? wie ist euer rat? welche erfahrungen habt ihr gemacht bzw. wie ist der rechststand? soll er dagegen vorgehen, klagen?

viele liebe Grüße und danke im voraus, eure missi110

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Hallo zusammen, ich danke erst mal allen, die sich so schnell gemeldet haben. Ich möchte aber etwas klarstellen: Grundsätzlich kümmert sich mein Freund sehr liebevoll um seinen sohn und ist sich in jeder hinsicht darüber bewusst, das für das kind gesorgt werden muss. selbst ich tue das, obwohl es nicht mein eigenes ist. und natürlich geht es nicht um uns, sondern um das KIND!!! soweit er kann kauft (von 360 euro...er gibt mir auch mietgeld) er ihm auch sachen, wenn er bei uns ist. Er darf, die betonung liegt auf DARF, von seiner mutter aus alle 2 wochen zu uns kommen und darüber freuen wir uns sehr. die mutter, seine Ex geht vollzeit arbeiten. mein freund ist nicht arbeitsfaul, es hat nur im moment kein glück mit seinen bewerbungen. er hat die ausbildung mit 1 und auszeichnung der IHK abgeschlossen, aber im moment wills einfach nicht klappen. Habe ihm eure antworten gezeigt. er wird sich am montag sowohl mit dem jugendamt, als auch mit der kreisverwaltung in verbindung setzen und um eine ratenzahlung bitten. selbstverständlich wird er sich auch weiterhin bewerben, denn private sachen kaufe ich ihm nicht, will ich auch nicht, denn auch ich gehe für mein geld arbeiten und will was davon haben. Dank eurer ratschläge weiss er jetzt wenigstens, wo er anfangen kann. ER/WIR wissen selber nicht, warum der gerichtsvollzieher vor der tür stand. sobald er arbeit hat, wir er auch wieder seiner unterhaltszahlung nachkommen. es ist ihm mir gegenüber auch alles sehr unangenehm, aber wir werden einen weg finden und wenn er wieder arbeit hat, wird sich vieles von selbst erledigen. Ich danke euch und wünsche allen ein schönes Wochenende!!!

Viele liebe Grüße, Missi110

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Vielen Dank für Eure Auskünfte!! Aus allem kann ich viel entnehmen. Ich denke für mich reicht das frühbuchen. Das mit dem Lidl Ticket habe ich noch nie gehört! Wie funktioniert das denn?

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