Erst mal musst du dich ausbildungssuchend beim Amt melden Und dann Abzweigung Antrag auf Kindergeld stellen bei der Familienkasse Und denn teilst du denen nur noch mit, das du dein Hauptschulabschluss absolviert hast, Schickst denen eine Kopie vom Zeugnis und kurz mitteilen,

" Hiermit Teile ich Ihnen mit, das ich meinen Hauptschulabschluss absolviert habe und sende Ihnen eine Kopie meines Zeugnis mit. Vorsorglich informierte ich Sie darüber, dass ich mich ausbildungssuchend gemeldet habe und derzeit mit Bewerben+ersuchen eines Ausbildungsplatzes.

Des weiteren beantrage ich hiermit formlos das Kindergeld per Abzweigung, Da ich bereits 18.jJahre jung geworden bin.

Bitte senden Sie mir eiligst ein Bescheid zu.

Vielen dank im vor raus und ich verbleibe mit freundlichen Grüßen"

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Halllo,

Da ich dieses Spiel, was die mit ein spielen nun seit 11 Monaten kenne, habe ich mir viel Wissen dazu angeeignet Und es is alles total easy :)

Hab och schon die Vordrucke abfotografiert, SAG mir nur mal wo ik dir das alles zu komm lassen soll ????

Ps lass dich noch in die Irre führen Und wenn die dir weiterhin nicht mal n Vorschuss zahlen in bar bzw n lebensmittelgutschein, Ist es unterlassene Hilfeleistung--- unterlassen im tun & Körperverletzung, da du ja an deiner körperlichen Unversehrtheit verletzt wirst! ;)

LG dolli

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ZWANGSBETREUUNG aufgrund meiner gutgemeinten Hilfe bei Freund eingerichtet-Gericht befangen?!

Hallo, ich kämpfe seit einem Jahr gegen die versuchte Entmündigung meines Freundes durch seine Eltern.Er lebte bis 34 im Haus seiner Eltern und diese hatten bis zu unserem Kennenlernen immer erfolgreich verhindern können, dass er selbständig denken lernt und sich durchsetzt. Die Eltern sagen "Du gehörst zu uns und haben mich gewarnt mit den WOrten "Sie wissen nicht wo Sie sich hineinmanövrieren." SIe legen dauernd Beschwerde ein und wie immer(meistens) geht es ums Geld. Wir haben auf ärztlichen Rat die Flucht ergriffen weil er sich seinen ELtern gegenüber nicht durchsetzen kann und diese ihn nicht ernst nehmen hat er sich mit meiner Hilfe eine WOhnung in einer Stadt weit weg gesucht. Die ist aber zu teuer und nun hatten wir auf ANraten der Bank eine Abtrittserklärung gemacht weil er Geld brauchte und ich ihm letztmalig helfen wollte aber auch eine Sicherheit von ihm wollte.

Das hat das Gericht in die Finger bekommmen weil die Eltern parallel immer wieder in Beschwerde gehen und nun gab es im Mai eine ANhörung aufgrund dessen wegen meiner emotionalen AUssage (obwohl ich nicht zur Anhörung geladen war und der Richter mich trotzdem NACH der ANhörung hereinbat, weil er mich im Flur entdeckte) in ANwesenheit meines Freundes der Richter nun der AUffassung war eine Betreuung von AMts wegen einzurichten, weil ICH EINE GEFAHR FÜR MEINEN FREUND BIN UND IHN FINANZIELL AUSZUNUTZEN DROHE! Ich bin soagr schon bei diesem Zwangsberteuer gewesen und habe Quittungen vorgelegt die ihm nicht ausreichten-sein Büro teilte jedoch mit, dass ich Geld überwiesen bekäme. Jetzt gab es letzten Freitag eine erneute Anhörung. Da war mein Freund alleine. Und er sagte mir danach ich bekäme kein Geld wieder. ALs er die ABtrittserklärung machte war er aber Geschäftsfähig und das Betreuungsverfahren war zu dem Zeitpunkt eingestellt.

Ich bin in einer sehr hässlichen Situation, weil die Bank am 31.7.2012 einen Dispoausgleich von dem Geld der Abtrittserklärung bekommen soll was ich meinem Freund vorgestreckt habe. Der Richter sieht mich nun als Geldabzockerin und" richtet" eine Betreuung ein auf meinem Rücken um die Eltern los zu werden. Jetzt ist es auch so dass ich meinem Freund mal zu ambulantem betreuten Wohnen geraten habe-aber eine gesetzliche Betreuung ist ja nun was ganz anderes.Und dann auch noch mit EInwilligungsvorbehalt. Was soll ich machen? Was ist mit Akteneinsicht? Mein "Freund"ist scheinabr ganz froh, dass er mir das Geld nicht zurückzahlen braucht-er sagt "er müsse es zusammenhalten für sich und aufpassen dass er nicht "abrutscht". Er sonnt sich gerade in der AUfmerksamkeit die er erhält, weil er sehr bequem ist und keine Lust hat "zu denken". Ich glaube ich bin im falschen Film! Ich brauche dringend guteanwaltliche Hilfe- und habe schon einen gehabt, der mir 190 Euro abgeknöpft hat. Bei dem bin ich nicht mehr. Danke fürs Lesen und bitte nur ernstgemeinte ausführliche Abwägungen als Ratschläge, denn mir ist wichtig, dass ich m guten Namen nicht verliere-u.dasGeld

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krass man, so ähnliches ist mir geschehehn, ich wurde zwangsbetreut und von der Polizei damals als agrressive und gefährliche Person eingestuft, dabei wollte ich lediglich meine Rechte durchsetzten , da ich zu Unrecht behandelt wurde. Tja, da machte mir das Gericht gegen mein Willen, eine gesetztliche Betreuung, die ich aufhob, doch nun auch rausbekam, die haben ohne meines Wissens einwilligungsvorbehalt .....Und bisher bin ich auch noch erfolglos auf Anwaltssuche, wie ist es bei dir ausgegangen? Hast du ein Weg gefunden? Alles gute, unbekannterweise.

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