Ja suchmaschinen sagen nichts eindeutiges aber iwer hat gesagt dass es ab dem 1.1.14 gültig sein sollte..
Ja sorry handy war schneller als meine Finger und meine Augen ^^'
Hallo Leute, Ich muss so wie es aussieht aus der WG ausziehen, mein Mitbewohner will mit seiner Freundin wsl zusammenziehen und ich kann im Haus nicht alleine bleiben. So nun meine Frage welche Hilfen kann ich erwarten? Ich bin Schülerin bin 23 bezieh bafög, kindergeld und halbwaisenrente.. Zu meiner mutter kann ich nicht mehr weil ich wegen ihr psychische Probleme habe. Lg und danke für antworten.
Aber ich hab mit einer Bekannten darüber gesprochen die dasselbe durchgemacht hat...
- Ja es würde eingreifen, weil ich in dem Sinne Mittäterin wäre, weil ich die beiden decke.
- Und ja er macht sich strafbar, wenn er mit ihr iwelche Zärtlichkeiten austauscht, es ist schon allein Küssen, und gilt als Verführung Minderjährige und noch so einiges.. Weil er 23 ist und sie noch 14 und somit das Schutzalter von 16 eingreift und dann interessiert es keinen mehr.
Ich glaube von einer Person etwas zu hören die sowas auch schon miterlebt hat, ist es besser als wie wenn hier rumgerätselt oder rumgestritten wird und wenn man beim Anwalt arbeitet denk ich auch dass man sich da besser auskennt..
Aber ich möchte nicht dass er noch weiter in da reingerät und will der Mutter einen Tipp geben und zwar schriftlich.. Problem.. ich weiß nicht wo die wohnt und weiß nur wie die 14 Jährige heißt, aber nicht die Mutter.. Kann ich die Adresse iwie bekommen oder muss ich aufs ganze gehen und anonym die Polizei einen Tipp geben?
Auch nicht wenn die Mutter iwann herausfinden sollte was da vor sich geht? Weil die wollen sich heimlich treffen.. Und wenn die Mutter das spitz kriegt kann sie dann auch gegen mich da strafrechtlich vorgehen, wenn es zu dem Fall kommen sollte?