Zu einer polizeilichen Vorladung musst du grundsätzlich nicht gehen und dich auch nicht für ein Fernbleiben entschuldigen, genau so wenig musst du zum Sachverhalt aussagen.

Sobald jedoch eine Vorladung vom Staatsanwalt kommt, bist du gesetzlich verpflichtet auch entsprechend zu erscheinen. Auch dort bist du jedoch nicht verpflichtet auszusagen, wenn du dich selbst belasten könntest.

Wichtig ist, dass du dir eventuell schon jetzt einen Strafverteidiger suchst. Solche Vorlagen können dich ansonsten echt "reinreißen" wenn du z.B. anfängst vor lauter Aufregung dir selbst zu widersprechen.

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Hallo suuupersache,

da Minderjährige ohnehin nur beschränkt geschäftsfähig sind und ein mit einem minderjährigen Veranstalter geschlossener Vertrag schwebend unwirksam und bei Verweigerung der Einverständnis durch die Eltern ohnehin der gesamte Vertrag unwirksam ist, ist es zumindest sinnvoll für die gesamte Veranstaltung die schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten einzuholen. Wenn diese dann auch noch die Uhrzeiten nach Mitternacht umfasst umso besser.

Dann schlägt man zwei Fliegen mit einer Klappe. Und der sogenannte Muttizettel erübrigt sich.

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So, jetzt das Update: mein Pony hat keine Rückenschmerzen, sondern ist entweder lungen- oder herzkrank. Sie hatte heute morgen ein großes Ödem unter dem Bauch.

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An meiner Schule wurden die Fehltage aus dem Grund nicht mehr ins Zeugnis geschrieben. Damit man den Schülern neben den Noten keine zusätzlichen Steine in den Weg legt.

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Lieber Fragesteller,

wenn du dir deiner Sache sicher bist, dann kannst du dich auch an den Weißen Ring wenden.

Dort kann man dir weiterhelfen. Besser als in einem anonymen Forum. Ich wünsche dir alles Gute.

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So wie der Sachverhalt geschildert ist, sieht es danach aus, als wenn es sich hierbei um einen Verfahrensfehler handelt.

Diesen Fehler hättest du allerdings sofort rügen müssen.

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Lieber pipihenderl,

als Erbe tritts du in alle Rechte und Pflichten des Verstorbenen ein. Damit auch in die Kfz-Versicherung. Erbe bist du übrigens auch schon zum jetzigen Zeitpunkt.

Hast du der Versicherung den Todesfall bereits angezeigt?

In einem derartig gelagerten Sachverhalt steht dir in jedem Fall ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Deshalb solltest du auch das Geld wieder bekommen. Zumindest ist das m.E. nach die rechtliche Lage.

Du kannst den Wagen auch ohne Weiteres bei einer anderen Versicherung anmelden - die kaufen dich dann quasi aus der alten Versicherung raus. Und parallel kannst du gegen die alte Versicherung eventuell rechtlich vorgehen, wenn es zu Streitigkeiten kommen sollte. Diese Möglichkeiten kann der Rechtsanwalt deines Vertrauens am besten mit dir erörtern.

Wichtig ist, dass der Wagen jederzeit versichert ist - ansonsten machst du dich, solltest du doch damit fahren, strafbar.

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Nur Stress oder ernst nehmen?

Guten Abend liebe Community,

ich bin zur Zeit etwas verzweifelt.

Seit einigen Wochen habe ich immer wenn ich einen nüchternen Magen habe Bauchschmerzen. In den letzten Tagen hat sich das ganze um ein vielfaches verschlimmert. Ich habe vor allem nachts Sodbrennen und werde wach vor Schmerzen. Ich habe zwar einen Reizdarm, aber sowas ist mir noch nie untergekommen.

Dazu diese Kurzatmigkeit, Müdigkeit und das Herzrasen und die Krampfader im Bein...das macht mich wahnsinnig. Mein systolischer Blutdruck ist mit 136 leicht erhöht.

Heute sind auch noch Kopfschmerzen und Gliederschmerzen hinzu gekommen. Mir tut alles weh.

Ich habe schon versucht es mit einer Fastenkur/Entgiftung in den Griff zu bekommen. Heilerde, Iberogast...es wird nicht besser mit mir.

Zum Arzt bin ich noch nicht gegangen, weil ich eine absolut schlimme Schwangerschaftsphobie habe..trotz Verhütung. Und damit zusammenhängend Angst vor jedem Arztbesuch.

Ich studiere Jura und befinde mich in der Klausurenphase, habe zur Zeit sehr viel Druck, außerdem habe ich zwei Jobs, ein Pony welches ich versorgen muss, habe in letzter Zeit auch noch meine Wohnung renovieren müssen (ganz viele Möbel auf und abbauen), bin einmal die Woche mit einem Hund aus dem Tierheim Gassi gegangen, ein soziales Umfeld habe ich auch noch und jede Woche habe ich eine Probeklausur geschrieben.

Können meine Beschwerden auf Stress und Überbelastung zurückzuführen sein? Ich bin ratlos. Und zeitlos. Und kraftlos.

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Zunächst einmal vielen Dank für eure lieben Antworten!

Ich bin heute, als der Leidensdruck zu groß wurde zum Arzt gefahren.

Das Ergebnis: Magengeschwüre und Magenschleimhautentzündung.

Ich werde wohl ein wenig mehr auf meinen Körper und meine Gesundheit achten müssen.

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Zunächst einmal: interessant, dass du dich in dem Alter schon damit beschäftigst. Ich habe damals auch an Jura gedacht und bin daran hängen geblieben.

Zunächst einmal: schön und gut, dass du in Oxford studieren möchtest, aber das englische Rechtssystem ist ein anderes als das deutsche Rechtssystem. Du kannst mit einem englischen Studienabschluss keine Anwaltszulassung in Deutschland bekommen.

Jetzt zu deiner Frage:

Es kommt auf dein Bundesland an.

Bei mir gab es 5 Prüfungsfächer, 3 auf erhöhtem Niveau und 2 auf grundlegendem Niveau. Es gab drei 6-stündige Klausuren und eine 4-stündige Klausur sowie eine mündliche Prüfung.

Gewertet wurden allerdings nicht nur die Prüfungsergebnisse, sondern auch die Halbjahresnoten aus allen belegten Fächern der letzten beiden Schuljahre sowie eine Seminararbeit.

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In jedem Fall, weil es sich planungsrechtlich um ein anderes Grundstück handelt. Möglicherweise hilft dir ein Blick ins BauGB um die Hintergründe zu verstehen.

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Anzeigen weil Fahrrad nicht zurückgegeben?

Folgendes ist passiert: Ich habe mein Fahrrad einem Kumpel dem ich früher mal vertraut habe ausgeliehen er hat mir 25€ gegeben und anschließend hab ich das Fahrrad seit dem 29.12.2017 nicht mehr gesehen ich habe Tagelang Sturmgeklingelt(Telefon) und auch auf WhatsApp oder Snapchat ihm geschrieben.

Er meinte ich kriege es wieder ich soll mir keine Sorgen machen es geht schon nicht kaputt,du hast ja bisschen Geld bekommen ?? So Punkt numero dos wäre das ich mich bei meinen Kollegen informiert habe und erfahren hab das er auf der Flucht von der Polizei ist und sich irgendwo in einem bestimmten Viertel aufhält, ich bin der Sache dann selber auf den Grund gegangen und habe das Wohnhaus gesucht vor welchem mein Fahrrad steht anschließend hab ich ein Beweisfoto geschossen.

Punkt numero tress ist das ich Angst habe das die Polizei behauptet ich habe ihm jetzt bei der verkackten Flucht geholfen und muss man das melden bin ich jetzt dazu verpflichtet ihn zu melden??? Ich hab echt meine Zweifel diese ganze Situation raubt mir den Verstand....

Heute am 8.01 lotzt er mich zu einem weiter entfernten Kaufhaus und sagt ich solle am Haupteingang warten er ließ mich da stehen ,nach 20 Minuten bin ich an dem Ort wo ich mein Fahrrad bereits entdeckt habe und siehe da, ein Schwalbe Rad "Unplattbar" kaputt gemacht und das Vorderrad bis zum ende reingepresst. Und jetzt hab ich 1 Telefongespräch wo er mir erzählt hat das er mein Bike mir bringt das ich mir keine Sorgen machen soll(paar Tage vorher aufgezeichnet ) und einen Snap wo er mir seine Heucheleien zeigt.

Ich weiß ich hab einen Fehler gemacht eigentlich leiht man sowas nicht her aber mit 19 Jahren macht man halt Fehler und ist noch ein wenig Naiv deshalb hoffe ich auf eure Professionelle Unterstützung.

Reicht das um vor Gericht zu gehen? Ich hoffe es...

Mit freundlichen Grüßen

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Ach ja und was ich vergessen habe:

Das Foto auf welchem dein Fahrrad vor dem Wohnhaus steht, kannst du selbstverständlich der Polizei übermitteln. Auch wenn du weißt wo dein Bekannter sich aufhält oder eine Vermutung hast wo er ist, solltest du das der Behörde mitteilen, wenn du danach gefragt wirst.

Falschaussagen sind strafbar.

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Nein, das solltest du nicht...

Sie will nichts mehr von dir. Unabhängig davon, was du meinst für sie getan zu haben. Sie liebt dich nicht.

Du solltest sie vergessen. Drüber hinwegkommen. Du bist erst 16 und hast noch alles vor dir.

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Anzeigen weil Fahrrad nicht zurückgegeben?

Folgendes ist passiert: Ich habe mein Fahrrad einem Kumpel dem ich früher mal vertraut habe ausgeliehen er hat mir 25€ gegeben und anschließend hab ich das Fahrrad seit dem 29.12.2017 nicht mehr gesehen ich habe Tagelang Sturmgeklingelt(Telefon) und auch auf WhatsApp oder Snapchat ihm geschrieben.

Er meinte ich kriege es wieder ich soll mir keine Sorgen machen es geht schon nicht kaputt,du hast ja bisschen Geld bekommen ?? So Punkt numero dos wäre das ich mich bei meinen Kollegen informiert habe und erfahren hab das er auf der Flucht von der Polizei ist und sich irgendwo in einem bestimmten Viertel aufhält, ich bin der Sache dann selber auf den Grund gegangen und habe das Wohnhaus gesucht vor welchem mein Fahrrad steht anschließend hab ich ein Beweisfoto geschossen.

Punkt numero tress ist das ich Angst habe das die Polizei behauptet ich habe ihm jetzt bei der verkackten Flucht geholfen und muss man das melden bin ich jetzt dazu verpflichtet ihn zu melden??? Ich hab echt meine Zweifel diese ganze Situation raubt mir den Verstand....

Heute am 8.01 lotzt er mich zu einem weiter entfernten Kaufhaus und sagt ich solle am Haupteingang warten er ließ mich da stehen ,nach 20 Minuten bin ich an dem Ort wo ich mein Fahrrad bereits entdeckt habe und siehe da, ein Schwalbe Rad "Unplattbar" kaputt gemacht und das Vorderrad bis zum ende reingepresst. Und jetzt hab ich 1 Telefongespräch wo er mir erzählt hat das er mein Bike mir bringt das ich mir keine Sorgen machen soll(paar Tage vorher aufgezeichnet ) und einen Snap wo er mir seine Heucheleien zeigt.

Ich weiß ich hab einen Fehler gemacht eigentlich leiht man sowas nicht her aber mit 19 Jahren macht man halt Fehler und ist noch ein wenig Naiv deshalb hoffe ich auf eure Professionelle Unterstützung.

Reicht das um vor Gericht zu gehen? Ich hoffe es...

Mit freundlichen Grüßen

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Lieber Praktierer,

möglicherweise könntest du ihn wegen Sachbeschädigung anzeigen. Ob sich das lohnt kommt auf den Wert des Fahrrads an und darauf ob man dem Täter nachweisen kann, dass er das Fahrrad mutwillig beschädigt hat.

In jedem Fall kannst du aber gerichtlich Schadensersatz geltend machen. Hier sei dir geraten, dir einen Anwalt zu nehmen der das genaue Vorgehen mit dir besprechen kann.

Hast du einen Titel erwirkt, so kann aus diesem bis zu 30 Jahre vollstreckt werden. D.h. auch wenn der Schuldner derzeit kein Geld hat, die Schulden zu einem späteren Zeitpunkt einzufordern.

Ich wünsche dir viel Erfolg.

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