Antwort
Kommt darauf an wie lange der Vorgang zurückliegt. Möglicherweise ist Verjährung eingetreten. Zudem kannst du den Diebstahl beweisen? Wenn die Verjährungsfrist noch nicht in Kraft getreten ist und du jemanden benennen kannst, der das Objekt gestohlen hat, musst du Anzeige bei der Polizei machen, die, den Vorgang ggf. an die Staatsanwaltschaft weiterleitet.Die Person wird strafrechtlich verfolgt, wenn die Behörden tätig werden. Kostet nichts , bringt dir aber auchdas enwendete Objekt nicht zurück.Sonst musst du einen Anwalt, der auf Zivil-und Strafrecht spezialisiert, aufsuchen und ihm/ihr den Sachverhalt schildern. Ist allerdings kostenpflichtig.