Bei Polizei Kontrolle angeben dass man eine Schreckschusswaffe mit sich führt?
Ich habe einen gültigen kleinen Waffenschein, mit dem ich berechtigt bin eine Schreckschusswaffe verdeckt in der Öffentlichkeit mit mir zu führen.
Nun meine Frage: wenn ich zum Beispiel angehalten werde bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle, muss ich dann von mir aus selbst angeben, dass ich die Schreckschusswaffe dabei habe?