Hallo! Die leibliche Mutter ( Alkoholkrannkheit nachgewiesen,durch Test 2010 ) meines Pflegekindes behauptet,nach einer REHA im November-Februar; kein Entzug,wie sie betont, nichts mehr zu trinken.Jetzt will sie ihr Kind zurück. Ich habe sie aber bei einem Kontakt ( Anfang Mai )betrunken erlebt. Sie wurde darauf angesprochen,Jugenndamt wollte polizeiliche Kontrolle.Sie ist abgehauen. Seitdem bei den Konntakten sauber. Jugendamt verlangte Bluttest,sie sagte Ende Juli im Gesundheitsamt ab( musste abeiten). Will aber den nächsten Termin wahrnehmen. Nun meine Frage: Wie lange kann man Alkoholkonsum durch Bluttest nachweisen? Die drei Monate hat die leibliche Mutter ja jetzt rum,durch nichterscheinen. Gilt diese Frist auf den Tag genau?Oder irre ich mich? Richter verlangt Beweise!