Antwort
§ 437
Rechte des Käufers bei Mängeln
Rechte des Käufers bei Mängeln
Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist,
1.nach § 439 Nacherfüllung verlangen,2.nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 441den Kaufpreis mindern und3.nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.Quelle: http://dejure.org/gesetze/BGB/437.html
Ich würde vermuten, dass vom Vertrag zurückgetreten werden darf, da es ein versteckter Mangel ist, sicher bin ich mir nicht.