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Mineralwasserr

28.07.2015
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stinex1
28.07.2015, 18:11
Gebrauchtes Handy an Bastler verkauft und Käufer will mich anzeigen!?

Hallo,
Ich habe ein defektes iPhone gekauft und habe es nun weiter als Defekt für Bastler verkauft . Der Verkäufer hat damals das Display gewechselt und mir nicht mitgeteilt . Der neue Käufer meckert nun rum weil das Display mal getauscht wurde und er das nun nicht im AppStore kostenlos tauschen kann . Ich jedoch wusste es nicht und habe das Gerät ja auch ausdrücklich als defekt verkauft . Jetzt droht er mir mit einer Anzeige usw

...zum Beitrag
Antwort
von Mineralwasserr
28.07.2015, 18:17
§ 437
Rechte des Käufers bei Mängeln

Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist,

1.nach § 439 Nacherfüllung verlangen,2.nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 441den Kaufpreis mindern und3.nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.

Quelle: http://dejure.org/gesetze/BGB/437.html

Ich würde vermuten, dass vom Vertrag zurückgetreten werden darf, da es ein versteckter Mangel ist, sicher bin ich mir nicht.

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