B196 bereits gedruckt aber noch nicht abgeholt?
Folgende Situation. Ich habe die B196 Fahrerschulung erfolgreich absolviert, bin dann mit der Bescheinigung und allem was man so braucht zum Bürgeramt (vor 1 Woche) und habe den Umtausch/Eintrag beantragt. Die Antrags-Bestätigung liegt mir auch vor. Nun befindet sich das ganze in der Bundesdruckerei. Es kann laut Amt bis zu 6 Wochen dauern bis der neue FS abholbereit ist.
Nun stell ich mir folgende theoretische Frage: Würde ich jetzt mit meiner 125er fahren und in eine Polizeikontrolle kommen, könnte man mir natürlich vorwerfen, dass ich den FS nicht mitführe. Das wäre eine Ordnungswidrigkeit.
Könnte man mir aber auch Fahren ohne FS vorwerfen? Der Führerschein mit dem 196er Eintrag existiert ja bereits, er liegt nur in der Druckerei/im Amt und ich habe ihn noch nicht abgeholt. Ich weiß das klingt alles sehr spekulativ, aber rein theoretisch wäre es kein Fahren ohne Fahrerlaubnis, denn diese existiert ja, sie befindet sich nur (noch) nicht in meiner Brieftasche. Würde mich über Gedanken dazu freuen.