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Eine andere frage: Meine Chefin hat mir jetzt auf Grundlage des „Bildbeweises“ (auf dem ich zu einfach nur zu sehen bin, wie ich normal hinter der Klassentheke stehe) eine Abmahnung gegeben. Ist das denn gerechtfertigt und darf sie dieses Bild überhaupt als „Beweis“ hinzunehmen, wenn die Kundin es garnicht erst hätte machen und weiterschicken dürfen ?