leider geht Kontakt abbrechen nicht, weil wir eben derzeit etwas Wichtiges zu klären haben.

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Stimmt, es ist ja so einfach.. wieso ist mir das mit dem Schwärzen nicht selbst eingefallen... an den kopf klatsch Danke allen!

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Kaution von Untermieter einbehalten - wann geht das? wer ist im Recht?

Hallo, mein Untermieter ist kürzlich ausgezogen und hat kurzgesagt sein Zimmer und die gemeinsam genutzen Räume total verdreckt zurückgelassen. Ich bin Hauptmieter und habe ihm gekündigt weil wir einfach nicht mehr miteinander auskamen, was auch in seinem Interesse war. Und in der Kündigung habe ich auch formuliert, er möge selbstverursachte Schäden beheben und das Zimmer in dem Zustand zurücklassen, in dem er es vorgefunden hat. Dem leider nicht so war, in den Wänden sind riesige Löcher die wohl von dem dilettantischen Versuch herrühren Regale an die Wand zu bringen, über die Tapeten hat er anscheinend mal den Inhalt seiner Kaffeekanne gegossen, die Wände im Flur sind übersät von schwarzen Fahrradreifenspuren, die Fächer die er in der Küche genutzt hat sind ebenso verdreckt und obendrein hat er sich Möbel unter den Nagel gerissen, die wir zwar mal von einem Nachbarn geschenkt bekommen haben, aber ich finde es unmöglich. Ich konnte leider nicht während des gesamten Umzuges anwesend sein, aber habe ihm zuvor gesagt, dass er das Sofa gerne mitnehmen kann, woraufhin er gleich meinte Jo, alles klar. Als ich dann sagte, dass ich nur den Sessel gerne hierbehalten würde, meinte er nur Ich hätte es ihm schon geschenkt und das gehöre ja wohl zusammen, und war zu keiner Diskussion mehr bereit. Und er hat einfach eine Kommode eingesackt, die ich im Flur abgestellt hatte, damit ich sie später in das freie Zimmer räumen kann. Zu den Reifenspuren im Flur, die ich vorher schon ansprach, sagte er nur das wäre doch normal ein Fahrrad in der Wohnung zu halten und die Tapeten wären ein Gebrauchsgegenstand, er müsse gar nichts... Ich finde das einfach total daneben, und möchte nun einen Teil seiner Kaution einbehalten, kenne mich da rechtlich aber kein Stück aus. Sind das Gründe? Oder aus welchen Gründen, für wie lange und wieviel von der Kaution kann ich einbehalten? Ich möchte mindestens den Teil einbehalten, den ich für die Farbe benötige, um seine "Spuren" zu beseitigen und das Zimmer wieder bewohnbar zu machen, bevor der nächste einzieht.

Danke für die Hilfe!

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Danke schonmal für die Antworten! Ein weiteres Problem ist dass, neben mir, da noch ein 2ter Hauptmieter existiert, der aber mittlerweile nicht mehr in der Wohnung lebt, nur noch laut Papier. Und als ich für ein Praktikum einige Zeit nicht in der Wohnung lebte, fand ein Untermieterwechsel statt, den mein damaliger 2ter Mit-Hauptmieter mit dem derzeitigen Untermieter geschlossen hat, der nun gerade ausgezogen ist. Den habe ich leider nur einmal zu Gesicht bekommen, aber darin stand Person XY ist Untermieter von mir und dem anderem Hauptmieter. Als die Probleme begannen, wollte ich dann nochmal in dem Vertrag nachchauen was bei Wohungsübergabe und Auszug vereinbart wurde, aber seltsamerweise befand sich der Vertrag nicht mehr in dem Ordner, in dem wir alle Verträge, Unterlagen, Rechnungen etc. die die Wohnung betreffen abgeheftet hatten. Und der problematische Untermieter wollte mir daraufhin keine Einsicht in seine Kope geben, meinte nur, ich hätte ihm nicht zu sagen, ich wäre nicht sein Vermieter, sondern nur der andere. Leider besitzt der andere Hauptmieter auch keine Kopie des Vertrages und weiß auch nicht mehr, ob da etwas über Renovierung drin stand.... -_- Aber ich denke mal, da er meinte, das er sich damals einen Standard-Untermietvertrag besorgt hat, dass zumindest die Wiederherstellung des eigenen Zimmers in den ursprünglichlichen Zustand selbstverständlich ist und regulär in jedem Mietvertrag mit aufgeführt wird? Der Untermieter meint jedenfalls er müsse "gar nichts" und ich habe nichts, was ich dagegen halten kann...

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