Und nein, eine Einzugsermächtigung habe ich niemals irgendwo unterschrieben. Ich habe den Stadtwerken nur einmal in einer eMail geschrieben, das sie doch bitte die Kosten ab diesem Zeitpunkt für Strom mtl. von meinem Konto abbuchen sollen. Gilt dies schon als Einzugsermächtigung?

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Ich meinte Heizkostenabrechnung, verzeihung .. Und in dem Brief von der Arge steht ja auch, das im Jahr 2011 nur 857,20€ angefallen sind, und davon schon 840€ bezahlt wurden .. Abgebucht wurden von meinem Konto 862,04€.

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