vorab eines, es mag ja sein das Gangster sein schick ist, dann bekommst Du aber auch keine qualifizierten Antworten - das mal so am Rande.

Das mit deinem Kumpel ist völlig normal gelaufen. Ich gehe mal davon aus das die Sache "nur" im Jugendstrafregister eingetragen wurde.

Es wird lediglich ein Führungszeugnis von Seitens der Behörde angefordert in dem sowas nicht aufgeführt ist. Dein Kumpel hat also alles richtig gemacht.

Dein Pech war das die Tatbegehung und der Antrag in der selben Stadt stattgefunden hat, somit war es Behördenübergreifend ersichtlich und du wurdest zur MPU geladen. Ein Wegzug in ein anderes Bundesland könnte Dir tatsächlich helfen da Du ja noch nie eine Fahrerlaubnis hattest und dein Führungszeugnis ja wahrscheinlich clean ist.
Jetzt darfst Du halt nur nicht sagen, ja aber ich habe ja schon zig Fahrstunden in HH abgelegt, dann fliegst Du natürlich auf.

Viel Glück aber bitte fahr nicht unter Drogeneinfluss, kann echt übel ausgehen.

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hallo

wird zwar schon überholt sein aber vielleicht ist ja für jemanden anderen noch interessant.

also, die Klasse B gibt es einfach so zurück nach Erfüllung der Auflagen
Klasse C1E benötigt man noch paar Dinge
Hausarzt genügt nicht, muss ein in dem Bezirk zugelassener spezieller Arzt sein, in München z.B. gibt es genau 2 davon. Dort wird Sehtest, Urintest wegen Blutzuckererkrankung etc., allgemeiner Gesundheitscheck gemacht, kostet richtig gutes Geld
dann den erste Hilfe Kurs, nicht nur die Sofortmassnahmen am Unfallort
und gut ists.

Alles zur Fahrerlaubnisbehörde bringen und es gibt brav den C1E zurück.

Viel Glück allen

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Generell nein

ABER

es gibt die berühmte Ausnahme, eine ist mir persönlich aus meiner Verwandschaft bekannt.

Alter Mann mit uralter Klasse 4, die ja zum Führen von KFZ bis 600ccm und maximal 27 PS berechtigte. Dies Fahrzeuge gibt es aber zwischenzeitlich nicht mehr neu zu kaufen.
Vor guten 15 Jahren also bekam er die Ausnahmegenehmigung vom zuständigen Landratsamt nun bis 800ccm und maximal 54 PS zu fahren und hat sich sofort einen Smart gekauft mit dem er brav fährt.
Wohl gemerkt, der Mann ist nun knappe 90, in seinem ganzen Leben unfallfrei gefahren und lebt sehr abgeschieden auf dem Land. Er hatte aber nie die Klasse 3, trotzdem darf er fahren aber halt nur bis zu der Beschränkung.

Alles andere sehe ich auch als Märchen an, das wäre ja eine Belohnung der begangenen wiederholten Straftatsbegehung. Das kommt ja einer Selbstanzeige beim Finanzamt gleich wobei die ja straffrei ausgehen wenn Sie richtig gemacht ist. Nachzahlen und gut ists.
Der Vergleich mit dem Serieneinbrecher trifft den Nagel eigentlich auf den Kopf. Mir fiele da auch einer ein dazu - ein Serienmörder kann sich ja auch nicht bei der GSG 9 bewerben und sagen wie zielsicher er doch ist.

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Ausländer im Ausland ohne deutsche Fahrerlaubnis

Hallo, Ich habe wirklich schon alles gelesen, was ich finden konnte, aber noch immer keine Antwort auf meine Frage gefunden.

Ich bin kein deutscher, ich komme aus dem Europäischen Ausland. Als ich in Deutschland gewohnt habe, wurde mir die Fahrerlaubnis entzogen. Den Führerschien habe ich zurückbekommen, weil da es kein deutscher FS war, konnte man ihn mir nicht entziehen.

Jetzt wohne ich allerdings wieder in einem anderen EU-Ausland, und das seit einigen Monaten. Meine Sperrfrist ist schon längst abgelaufen, ich habe es aber nicht geschafft, die MPU und auch andere Auflagen zu besorgen, da ich schon wieder im Ausland wohne und (ohne Auto) kaum zu meinem alten Wohnort in Deutschland kommen kann.

Wenn ich jetzt hier im Ausland einen neuen Führerschein bekomme, soll ich dann in Deutschland noch immer die MPU machen? Ich habe sehr viele Artikeln und Forenbeiträge gelesen, die alle was anderes sagen.

Das hier zum Beispiel; http://www.strassenverkehrsamt.de/artikel/das-eu-gericht-unterbindet-den-fuhrerschein-tourismus

Würde mich glauben lassen, dass wenn ich, nachdem ich 6 monate (185 Tage) hier gemeldet bin, und hier einen FS besorge, dass man mir den auch in Deutschland anerkennen muss.

Kann irgendjemand mir bitte (mit Nachweis!!!) sagen, ob dies stimmt oder nicht? Oder habe ich wirklich Pech und soll noch ein paar Urlaubstage (und viel Geld) dem Dekra widmen und alles so machen, als würde ich noch in Deutschland wohnen?

Alles, was mir weiterhelft, wird SEHR geschätzt! Ich verzweifle mittlerweile, weil niemand mir deutlich sagen kann, was meine möglichkeiten sind, ausser die fast unmögliche Lösung um alles trotzdem in Deutschland zu klären.

Vielen Dank!!!

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Hallo

zum Beantworten sollte es schon genauer definiert sein, vor allem die Zeiträume.

Also, "alte Fahrerlaubnis aus dem Ausland" wann ausgestellt?
nun neue Fahrerlaubnis in einem anderen Land wann ausgestellt?
wann war die Entscheidung wegen Fahrverbot in Deutschland und von wem, nur Fahrerlaubnisbehörde oder war es ein Gericht?

totaler Blödsinn ist das du fahren darfst ohne weiteres, ja nicht, ist höchst strafbar.
wenn der Führerschein an das Ausstellerland zurückgesandt wurde ist sicher ein Sperrvermerk für Deutschland mit drauf, den wird dir auch ein anderes Land eintragen müssen bzw. dich dazu auffordern dies in Deutschland eintragen zu lassen.

Du siehst, einfach mal so ohne die oben geforderten Eckdaten kann man es nicht pauschal beantworten, das ist uneffektiv und pauschal was dir ja nicht hilft.

Viel Erfolg dir

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Guten Morgen erstmal muss ich dem Vorredner recht geben, Führerscheinentzug wegen Trunkenheit auf dem Fahrrad geht erst ab 1,6 Promille und aufwärts. Das mit den 15 Jahren ist totaler Quatsch. Die gelten nur wenn es ein gerichtlich angeordneter Entzug war, wie ich das verstanden habe ist es aber nur die Fahrerlaubnisbehörde gewesen und kein Gericht, dann sind es nämlich nur 5 Jahre bis die Tilgungsfrist vorbei ist. Nicht kirre machen lassen also. Eine MPU ist sicher billiger - ich gehe mal von so 1.500 Euro mit Vorbereitungskurs aus - als ein Führerschein im Ausland. Wohnsitz ist eigentlich der Hauptkostenpunkt wenn man es legal anstellen will. Der Führerschein selbst liegt sogar unter dem Preis der MPU, der Wohnsitz ist der Hauptkostenfaktor. Man will ja dort auch wohnen können um den Aufenthalt rechtssicher nachweisen zu können, 3 Anreisen mit einem Scheinwohnsitz nutzen deinem Freund da nix. Tschechien ist eh so gut wie zu - zu viel verbrannte Erde dort was ich gehört habe -, die anderen Länder funktionieren noch, ist aber auch immer die Sprachbarriere vorhanden. Der Tip mit der Fahrerlaubnisbehörde ist nicht schlecht, dort nachfragen ob die MPU-Auflage überhaupt noch besteht - aber nicht so. Anfragen unter welchen Voraussetzungen man eine Neuerteilung einer Fahrerlaubnis erlangen kann - rechtsdeutsch. Erst danach würde ich weiter überlegen was zu tun ist und wie. Kannst dich dann - wenn die Fahrerlaubnisbehörde zu hohe Hürden aufstellt - gerne bei mir melden. Ich habe eine Firma in Ungarn die sich dort um die Neuerteilung auf EU-Ebene kümmert und auch den Weg wie es dann auch anerkannt wird in Deutschland. Aber wirklich erst nachdem dein Freund bei der Fahrerlaubnisbehörde war, keine voreiligen Schnellschüsse, geht immerhin um paar Tausend Euro von denen wir da reden. Schönen Tag und viel Erfolg

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da sieht man mal wieder wie dumm und voreilig Leute alles in einen Topf werfen. Was soll der dumme Spruch dann viel Spass bei der Jobsuche? Vielleicht lebt er im Grenzgebiet zu Tschechien und ist Berufspendler? Nun zu dir Wo wohnst Du denn? Wenn Du einen deutschen Wohnsitz hast wird es schwierig da das deutsche Meldegesetz den deutschen Wohnsitz - dummerweise - immer als Hauptwohnsitz betrachtet. Die geben halt ungern ihre Steuerhoheit auf in Deutschland. Du müsstest dich tatsaechlich in Deutschland kpl. abmelden und das für mindestens 186 Tage im Jahr des Erwerbes, ansonsten darf dir Tschechien keine Fahrerlaubnis ausstellen. Wenn Du dann wieder einen neuen Wohnsitz in Deutschland begründest musst du dummerweise den Führerschein innerhalb eines halben Jahres in Deutschland umschreiben lassen, ausser der tschechische Wohnsitz besteht weiter und du bist unter den 186 Tagen in Deutschland pro Jahr. Dann darfst Du aber auch die tschechische Steuererklaerung abgeben und in Deutschland dann auch mit im Ausland entrichteten Steuern. Mein Rat tschechischer Wohnsitz, dich als Arbeitnehmer an deinen Arbeitgeber von tschechien aus vermitteln, tschechischer Führerschein, tschechisches Auto und gut ists. Dann hast du das mit der deutschen Steuer auch elegant umschifft.

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http://www.repage2.de/member/euro_fuehrerschein_legal einfach wirklich alles genau durchlesen, das ist der wirklich einzige legale Weg, alles Andere ist tatsaechlich Abzocke. Man muss sich aber bewusst machen das es nicht von Heute auf Morgen geht und einiges rechtlich relevantes beachtet werden muss. Viel Glück, egal für welchen Weg Sie sich entscheiden - MPU mit anwaltlicher Unterstützung oder Auslandsführerschein -.

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