Kann die Stadtbibliothek zwangsvollstrecken?
Hallo,
die Stadt Paderborn hat mir die Zwangsvollstreckung angedroht. Aber ich bin nicht im Verzug. Das geht so: Im Sommer 2019 war der neue Jahresbeitrag fällig. Die damalige Tel.Auskunft war: "Zahlen Sie, wenn Sie sich die nächsten Bücher ausleihen". Da ich aber keinen weiteren Bedarf hatte, habe ich bis jetzt nicht bezahlt. Es kamen bisher 2 freundliche Aufforderungen.
Eine weitere Besonderheit (Entgegenkommen ) ist, dass bei Zahlung nicht zurück sondern das Beitragsjahr neu anfängt. Daher ist auch im Schreiben keine rückwärtige Forderung notiert. Somit bin ich nicht im Verzug. Ist trotzdem die Androhung berechtigt?
Danke für möglichte Antworten. Anhang: Brief der Stadt PB
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