DAS IST SO: GEH LIEBER SPARHANDY O.Ä. dieser verein zahlt nicht mal die abwertung! Betrug!
Nicht empfehlenswert - Unseriös
hallo, schlechte Erfahrung, würde da nie mehr was verkaufen! Ich habe mein iPhone 5S dort zum guten Preis versand! Die Abwertung hat wohl Methode! Ausrede..Kratzer Rückseite- stimmt nicht, da immer eine Schutzschale darum war! Angeblich kein originales Ladekabel! Man wird zwar über jeden Schritt informiert- aber die Abwertung ist nicht richtig - 110€. Sehr schlechter Kundenservice via E-Mail und Fax, Geld ist auch nicht angewiesen worden. An 3 Tagen, schrieb man mir via Mail, dass Geld sei angewiesen, jeden Tag, ist Geld ist heute angewiesen! Mittw.Do. Fr. Natürlich ist es immer noch nicht da! Verbrecherverein. Stelle nun Strafantrag. Kaufvertrag nicht eingehalten. Beleg der Überweisung wurde auch nicht übermittelt! Wenn nicht mehr geantwortet wird- Strafantrag- Betrug!
@zierfisch, du bist psychiater? warum ist das so wichtig. frag bei der kassenärztlichen vereinigung oder krankenkasse nach. eine ausfallstunde beim assenpatient, kann 75€ kosten. was er wie mit der krankenkasse oder privat abrechnet keine ahnung, ist auch wurst!
klar und wenn ein lebensgefährte in der bedarfsgemeinschaft nicht angemeldet ist, sowieso. da bekommt diese person doppelt kohle und nachbarn erhöhte nk. ne nix da- anzeigen wegen betruges! § 263 StGB
das darfst du schon nicht, ohne deinen vermieter zufragen. steht ausdrücklich im mietvertrag. zustimmungsbedürftig vermieter
einen gewerbsmäßigen Betrug sehe ich darin nicht, da er kein Gewerbe hat. Man kann auch, im guten Glauben, argumentieren........ Keiner kann voraus sagen, wie das Gericht entscheidet, nicht mal dein Anwalt. Den würde ich auf jeden Fall mit nehmen....Wünsche Dir viel glück....
es kommt darauf an, wie lang du "GAST" bist?! für den aussendienst, egal welches amt, reicht es aus, wenn zahnbürste und kleidung in der wohnung sind, gehört bereits zur lebensgemeinschaft, außerdem kann man auch eure nachbarn befragen. sehr leicht kann man da eine betrugsanzeige bekommen! § 263 StGB