Was, wenn ein gesetzlich bestellter Betreuer Angst vor seiner psychisch kranken Betreuten hat?
Eine Person aus meiner Verwandtschaft hat einen Betreuer, da sie stark psychisch krank ist und es selbst nicht wahrhaben will. Sie ist schon immer gegen einen Betreuer, nimmt ihre Medikamente nicht und es endet immer in einer Zwangseinweisung in der Psychiatrie. Nun wurde man angesprochen, dass vermutet wird, dass wir den "falschen" Betreuer hätten. Da dies mit dem Betreuer immer jemand anderes gemanagt hat, der dies aktuell nicht kann, wühle ich mich da nun durch. Nach einer erneuten Einweisung habe ich soeben heraus gefunden, dass der Betreuer wohl länger gar nicht da war. Grund (u.a.): Die Person lehnt ihn ab und er hat Angst, da sie sehr aggressiv wird. Nur ist es eben so, dass nicht nur er Angst hat, sondern eigentlich wir alle. Aber die Polizei kann immer erst was machen, wenn etwas passiert. Wäre es eigentlich seine Pflicht, dennoch zu kommen oder kann man so etwas einem Betreuer nicht zumuten? Er sagt, er kriegt auch erst eine Einweisung vom Richter, wenn was vorliegt. Aber es muss doch irgendwie eine Lösung geben, dass es einfach erst gar nicht eskaliert? Die Person würde sich niemals freiwillig behandeln lassen... :-/ Wir wissen nicht weiter.