@Dea2010:

Das Übergabe- oder Abnahme-protokoll (zwischen wem auch immer geschlossen) hat weder Rechts- noch Beweiskraft. - Aussage der RAin meiner früheren Vermieterin.

Sollten Mängel entstanden sein, muss der Vermieter das einwandfrei nachweisen.

Beachtet nur die Mietverträge!!! Wenn Ihr Euch unsicher seid, wendet Euch an einen Mieterverein oder gleich zum RA.

Viele Grüße

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