Hey zusammen,
ich befinde mich derzeit im Bewerbungsprozess über myCampus für die Universität Leuphana und habe diesbezüglich Fragen. Da ich mein Abiturzeugnis erst im Juli 2025 erhalte, kenne ich meinen endgültigen Durchschnitt noch nicht. In der Bewerbung soll ein Schnitt angegeben werden. Ich kann ein vorläufigen und geschätzten Wert angeben aber würde es dann nicht der Eidesstaatlichen Erklärung widersprechen?
Die lautet: "Mir ist bekannt, dass fahrlässig oder vorsätzlich falsche Angaben - auch bei späterer Feststellung - zur Rücknahme der Immatrikulation führen können"
Ich habe auch darüber nachgedacht in Klammern geschätzt einzutippen aber Buchstaben sind in dem Feld nicht erlaubt. Außerdem würde ich die Bewerbung auch erstmal ohne mein Abiturzeugnis abgeben, wo würde ich es dann nachreichen?
Ich möchte meine Bewerbung so früh wie möglich abschicken.
Ich hab überall versucht was zu finden was mir helfen könnte aber ich war leider nicht erfolgreich. Deswegen wäre ich euch dankbar wenn ihr mir weiter helfen könntet.
Danke im Voraus.