Mit dem Kauf ging doch das gesamte Risiko der WEG auf mich über, d.h. auch, dass die bis dahin geleisteten Beträge auf mich übergegangen sind. Daher habe ich auch die haushaltsnahen Dienstleistungen komplett angesetzt.
Der Voreigentümer kann doch auch nicht anteilig von ihm gezahlte Rücklagebeiträge zurückverlangen! Genauso kann ich für vorherige Schäden genauso wenig eine Rückerstattung von ihm verlangen, da er bis dahin ja dafür hätte aufkommen müssen.
Ich stehe ab einem Datum im Grundbuch und mit diesem Tag sind alle Rechten und Pflichten der WEG auf mich übergegangen.
Wenn ich als Mieter ausgezogen bin dann kann ich im Nachgang doch auch nicht anteilige Leistungen geltend machen?