Ich hatte ja hierzu schonmal was gefragt, habe nun aber noch ein zwei weitere Anliegen. Mein bisheriger Arbeitgeber hat mich nachdem ich Änderungswünsche grundsätzlich angemeldet habe gefragt, was ich genau geändert haben möchte. Ich solle das bitte mal aufschreiben und denen zukommen lassen, dann schaun die nochmal. Soweit so gut.
Im Zeugnis steht:
Die ihr übertragenen Aufgaben hat Frau X stets zu unserer Zufriedenheit erfüllt.
Möchte ich auf ...stets zu unserer vollen Zufriedenheit... geändert haben.
Weiter steht im Zeugnis:
**
Mit allen Ansprechpartnern kam Frau X gut zurecht und begegnete ihnen immer mit ihrer freundlichen, offenen und zuvorkommenden Art. Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden war stets einwandfrei.
Frau X verlässt unser Unternehmen am heutigen Tage auf eigenen Wunsch.
Wir danken Frau X für die stets gute Zusammenarbeit und wünschen ihr auf ihrem weiteren Berufs- und Lebensweg alles Gute und weiterhin viel Erfolg.**
So und hier bin ich unsicher. Ich hatte es eigentlich erst für eine gute Formulierung gehalten, wurd aber nun verunsichert.
- offene Art - bedeutet das "Tratschtante die alle von der Arbeit abhält" und sollte raus aus dem Zeugnis oder ist das gut?
- es steht kein 'wir bedauern die Kündigung' im Zeugnis - muss das rein weil es sonst automatisch heißt wir bedauern es nicht oder ist die oben stehende Formulierung gut und ausreichend?