Stets zu unserer Zufrieden erfüllt, Note 3, man kann auch schreiben, zu unserer vollen Zufriedenheit.

Mit allen Ansprechpartnern usw. ist positiv zu beurteilen, freundlich ist o.k. offen - offen für Neuerungen usw. und zuvorkommend, bedeutet mitdenkend.

Am besten "Das persönliche Verhalten von Frau .... gegenüber Vorgesetzten, Mitarbeitern und Kunden unseres Unternehmens war stets einwandfrei.

Wir bedauern Ihre Entscheidung, danken Frau .... für die wertvolle Zusammenarbeit usw

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Der Urlaub ist mit den betrieblichen Erfordernissen abzustimmen. Das sagt ja wohl schon alles.

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Krank ist krank, der Urlaubsanspruch - sprich die Auszahlung des Urlaubes kannst Du bei Deinem ehem. AG anfordern, abwarten wie er reagiert. Lass Dir nicht zu viel Zeit, denn Du hast 3 Wochen Zeit, um der Kündigung zu widersprechen, bzw. eine Kündigungsschutzklage einzugehen. Jedoch - wenn der Urlaub ausgezahlt wird, achte bitte darauf, wie es dann mit dem ALG aussieht, das Amt zieht Dir dann das Geld von Deinem Arbeitslosengeld ab - ist ein Rechenexempel und kostet Nerven.

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Der Arbeitgeber kann innerhalb der Probezeit mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende oder zum 15. Dir kündigen, ohne Angabe von Gründen.

In einem befristeten Arbeitsverhältnis kann Dir auch gekündigt werden, jedoch mit einer Frist von 4 Wochen (gesetzlich), unter Angabe von Gründen. Dies muss aber ausdrücklich im Vertrag festgehalten werden. Der Kündigungsschutz nach der Probezeit gilt für Betriebe mit mehr als 10 Mitarbeitern.

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