Jene Urkunden sind: Die im hiesigen Archiv beruhenden

Urkunden, wonach der Bräutigam am drei und

zwanzigsten Dezember 1800 vier und vierzig

geboren ist und dessen Eltern am vierten

Dezember 1800 neun und vierzig respective

dreizehnten Dezember 1800 sechzig gestorben sind;

wonach ferner die Braut am zwanzigsten Novem-

ber 1800 sechs und vierzig geboren und deren Vater am

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sieben und zwanzigsten Februar 1800 fünf und sechzig gestorben

Die anwesende Mutter giebt ihre Einwilligung

zur Heirath.

Die Brautleute erklärten anEidesstatt, daß die Großeltern

des Bräutigams verstorben es ihnen aber nicht mög-

lich sei, deren Sterbeurkunden beizubringen und

die vier Zeugen versicherten ebenso, daß obgleich sie

die Eheschließenden kennen, ihnen das Gegentheil

nicht bekannt sei.

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