Jene Urkunden sind: Die im hiesigen Archiv beruhenden
Urkunden, wonach der Bräutigam am drei und
zwanzigsten Dezember 1800 vier und vierzig
geboren ist und dessen Eltern am vierten
Dezember 1800 neun und vierzig respective
dreizehnten Dezember 1800 sechzig gestorben sind;
wonach ferner die Braut am zwanzigsten Novem-
ber 1800 sechs und vierzig geboren und deren Vater am
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sieben und zwanzigsten Februar 1800 fünf und sechzig gestorben
Die anwesende Mutter giebt ihre Einwilligung
zur Heirath.
Die Brautleute erklärten anEidesstatt, daß die Großeltern
des Bräutigams verstorben es ihnen aber nicht mög-
lich sei, deren Sterbeurkunden beizubringen und
die vier Zeugen versicherten ebenso, daß obgleich sie
die Eheschließenden kennen, ihnen das Gegentheil
nicht bekannt sei.