Wenn du dich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos meldest, hat das nicht automatisch etwas mit dem Jobcenter zu tun. Es gibt zwei unterschiedliche Zuständigkeiten:

1. Agentur für Arbeit: Wenn du arbeitslos bist und zuvor in einem versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis warst, kannst du Arbeitslosengeld I beantragen. Die Agentur für Arbeit ist für dich zuständig, wenn du Anspruch auf Arbeitslosengeld I hast.

2. Jobcenter: Falls du keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I hast oder dein Anspruch abgelaufen ist, kannst du dich beim Jobcenter melden, um Arbeitslosengeld II (auch Hartz IV genannt) zu beantragen. Das Jobcenter unterstützt Menschen, die finanziell bedürftig sind.

Wenn du dich arbeitslos meldest, bedeutet das also nicht automatisch, dass du Geld erhältst. Du musst prüfen lassen, ob du einen Anspruch auf finanzielle Unterstützung hast, und je nach Situation entweder Arbeitslosengeld I oder II beantragen.

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