Hallo, ich hab ein fragge an Sie was meine einreisespere betrifft.
2004 worde ich zu eine freiheitsstrafe von 3 jahren und 8 monaten verurteilt, Oktober 2006 worde ich mit Halb Strafe Abgeschoben und bekamm eine einreisseverbot fùr BRD fùr 10 Jahren und Chengensperre dazu.
jetzt bleibt mir noch bis Oktober 2016 das einreisesperre, chengensperre ist gelöcht, nachdem ich abschiebe kosten bezahlt habe.
seit meine abschiebung Lebe ich in Paris mit eine Umbefristeten Aufenthalt, Arbeite auch hier fùr die Prefecture de Police und bin Verheiratet mit eine Deutsche Statsangehörige und wir haben eine gemeinsame Tochter 2 j. ebenfalls Deutsche Statsangehörige
meine Frau ist vor 6 monaten nach 4 wider zurùck nach Deutschland gegangen, zusammen mit unsere tochter, sie will nicht mehr hier Leben und des halb hatt sie sich von mir getrent. jetzt am 03.April gabs eine Familengerischt Termin Sie wollte alleiniges Sorgerecht fùr nusere Tochter haben, ich wollte das es fùr beide bleibt, Der Richter hatt fùr beide weiterhin gelassen
bis Heute kônnte ich meine Tochter nicht sehn, niemanden interesiert das, alle geht so langsam und irgendwan kenn meine tochter mich nicht mal mehr...
und wegen das einreise verbot kann ich sie nicht sehn, also besteht die möglichkeit das ich meine spärre auf Bewerung setzen kann, es bleiben noch ca.18 monaten offen.. will nach Deutschland nicht mehr umzihn oder dort Leben aber nur meine Tochter besuchen, den mein leben ist jetzt hier aufgebaut seit 8/6 jahren.
vielen Dank fùr Lesen und ihre meinung.
den Anwälte geben mir nur viele gute höffnungen aber nie wirt was gemacht auser Geld Geld...und immer noch weis ich nicht mal ob das gehn kann.