Magersucht fängt bereits im Kopf an. Wenn du schon Gedanken ahst dass du dein 'Fett' (welches du bei den Maßen nicht wirklich haben kannst ;) ) schon abstoßend findest solltest du wirklich dringend mal mit jemandem reden! Der ganze Magerwahn ist nicht Gesund! Man sollte sich Gesund ernähren aber niemals verzichten! Und das ganze mit Sport ausgleichen, so formt sich auch der Körper und gibt einem Menschen die sogenannte 'Figur' :)

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Wie genau können wir die dabei helfen? Das einzige was ich dir auf den Weg geben kann ist: üben üben üben! Die deutsche Sprache ist wirklich nicht sehr einfach aber wenn du auch deinen Lehrern den Ehrgeiz zeigst wird sich das bestimmt auszahlen! Wichtig in der Schule ist immer mündlich Mitarbeiten!

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Handy Verbot an Schulen

Folgende Ausgangssituation:

Ein Hamburger Abiturient im Alter von 18 Jahren benutzt sein Handy im Unterricht/Pause und wird dabei von einen Lehrer erwischt. Dieser sammelt daraufhin sein Handy ein und sagt dass er es sich Ende der Woche abholen könne.

Nun habe ich einige Fragen zu der Rechtmäßigkeit dieses handelns.

Denn erstmal ist dies rechtlich gesehen doch eine Verbotene Eigenmacht (§858 BGB, Absatz 1) und somit hat der Schüler einen Anspruch wegen Besitzentziehung (§861 BGB, Absatz 1) auf Rückgabe.

Gleichzeitig sagt das Hamburger Schulgesetz ( http://www.hamburg.de/contentblob/1995414/data/schulgesetzdownload.pdf ) unter dem Abschnitt Maßnahmen bei Erziehungskonflikten in Artikel 49 Absatz 2 folgendes

Erziehungsmaßnahmen sind insbesondere: [...] die zeitweilige Wegnahme von Gegenständen [...]

Eingeschränkt wird dies in Artikel 49 Absatz 1. Dort heißt es

Jede Maßnahme muss in einem angemessenen Verhältnis zum Fehlverhalten der Schülerin oder des Schülers stehen.

Das Hamburger Schulgesetz ist jedoch Landesrecht und das BGB ist Bundesrecht. Nach Artikel 31 GG gilt folgendes

> Bundesrecht bricht Landesrecht.

Daher stelle ich 1. die Frage, ob dieser Teil des Hamburger Schulgesetzes überhaupt angewandt werden darf? Und 2. wie die Verhältnismäßigkeit beachtet wird. Das herausholen seines Handy stört erst mal nicht den Unterricht in sofern dürfte das Wegnehmen von Gegenständen doch unverhältnismäßig sein? Welche Schulinternen Beschwerde Möglichkeiten habe ich. Und 3. ob ich Ansprüche gegen die Schule geltend machen kann, wenn mir durch den Entzug des Handys Nachteile entstehen sollten.

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Die ganzen Gesetze sind ja schön und gut aber wenn in der Schul-/Hausordnung steht Handyverbot, dann heißt das leider Handyverbot! Ob er es für den Rest der Woche einkassieren kann ist fraglich aber bei 'Mehrfachtätern' durchaus verständlich.

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