In vielen Standard-Mietverträgen ist das Grillen ganz allgemein verboten. Hier kann es also durchaus zu Ärger mit dem Vermieter kommen – je nachdem, wie penibel die Hausordnung ausgelegt wird und wie das Klima innerhalb der Hausgemeinschaft ist. Das Grillen mit einem Elektrogrill auf dem Balkon ist erlaubt, sofern keine entsprechenden Klauseln im Mietvertrag die Nutzung verbieten.

Wer die Nachbarn zuqualmt, muss aufhören.

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War bei mir genauso... Nach 6 Jahren wurde sie mir entfernt.

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