Hallo, weiß jemand ob der Arbeitgeber wärend des Beschäftigungsverbotes (Schwangerschaft) die freiwiliige arbeitgeberfinanzierte Versicherung (Zunkunftsversorgung bei der Bayernversicherung) weiterzahlen muss?

Es ist ja eine freiwillige Leistung, aber ich hab gehört, ebenso wie das Weihnachtsgeld, wenn das alle bekommen, dann darf mir kein Nachteil entstehen, hab mir das ja nicht frei gewählt und somit bekomme ich das Weihnachtsgeld auch, wenn es alle bekommen,..wie ist das dann mit der Versicherung?

Vielen Dank fürs Antworten Lg Mia